Autofahren nach sehr langer Pause

Ich hätte da mal eine grundsätzliche Frage, die vielleicht nur ein Fachmann beantworten kann. Wie ist das eigentlich, wenn man sehr, sehr lange nicht Auto gefahren ist und sich dann einen Fahrlehrer nimmt. Der stellt dann fest, daß man eigentlich gar nicht mehr fahren kann bzw. daß man so schlecht fährt, daß man theoretisch auf einem Stand ist, in dem man keinen Führerschein bekommen würde. Kann einem der Führerschein dann wieder aberkannt werden oder sowas ähnliches?

Antworten (14)

Ja, ist vielleicht etwas widersprüchlich, aber oft ist es doch so, daß ältere Semester es selbst nicht merken, wenn sie nicht mehr fahrtüchtig sind. Ich habe keine Vorurteiele gegenüber älteren Fahrern, aber ab einem gewissen Alter nimmt die Aufmerksamkeit und Konzentration bei vielen enorm ab, oft ohne das demjenigen richtig bewußt wird. Ich denke nicht, daß das ein Eingriff in die Persönlichkeit ist. Viel schlimmer fände ich es, man jetzt grundsätzlich sagen würde, jeder über 80 darf nicht mehr fahren!

?

Das du kontroliert wirst, obwohl dir das Problem durchaus bewust ist( siehe deine Eingangsfrage) findest du nicht okay.
Das aber deine mutmaßlich durchaus noch fahrtüchtige Tante, kontrolliert wird findest du okay?
Das versteh ich nun wieder nicht.

Nachtrag

Eine Begrenzung der Fahrerlaubnis finde ich nicht sinnvoll, da jeder Mensch anders ist. Ein Test ab einem gewissen Alter wäre evtl. sinnvoll. Allerdings gibt es Menschen, die schon mit 70 nicht mehr fahren können. Andere sind älter und durchaus noch fahrtüchtig! Meine Tante ist 90! und fährt noch Auto. Sie fährt nur noch Kurzstrecke, das aber total sicher, und das sage ich nicht, weil sie mit mir verwandt ist, sondern ganz neutral!

Allerdings! Mein Reden!

@IAnders

Ja, denn ich fühle mich nicht mehr fahrtüchtig, das ist eine reine Vernunftssache und gesunde Selbsteinschätzung. Und nein, wie ich ein Leben erhalten könnte, wenn jemand schwerverletzt ist, weiß ich nicht mehr genau, soviel ich weiß, kann man mich aber nicht anklagen, wenn ich zumindest versucht habe, irgendwie zu helfen. Wenn ich bei der ersten Hilfe was falsch machen würde, ist das kein Grund, mich zu belangen, selbst wenn der Verunfallte durch mein Zutun Nachteile hätte. Es heißt doch, man kann nichts falsch machen außer garnicht helfen. Also von der Verpflichtung weiß ich, aber ich besitze meinen Führerschein noch und bin noch nie aufgefordert worden, mein Wissen über erste Hilfe aufzufrischen, das wäre doch wohl auch evtl. ganz sinnvoll, oder?

Was hat das mit dem Verbandskasten zu tun?

Ich bin Zweiradfahrer, mit und ohne Motor, bist du im Falle eines Unfalls in der Lage mein Leben zu erhalten bis Rettungskraefte eintreffen?

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Deine Fahrerlaubniss gilt lebenslaenglich!

Die zu entziehen ist, ohne das vorliegen schwerwiegender Verfehlungen,
nicht moeglich!
Zwanzig Jahre kein Fahrzeug im Strassenverkehr bewegt zu haben ist keine schwerwiegende Verfehlung.
1000 Fahrstunden gebraucht zu haben ist keine schwerwiegende Verfehlung.

Im Gegensatz zum Gesetzgeber stellst du deine eigene Fahrtuechtigkeit in Frage.

Wie stehst du zu Forderungen wie Gueltigkeit der Fahrpruefung sollte auf zB 10 Jahre begrenzt werden?
Fahrzeugfuehrer ueber 60 sollten regelmaessig zum Gesundheitscheck?
http://www.motor-talk.de/forum/ab-60-sollen-alle-2-jahre-eine-tauglichkeitspruefung-gemacht-werden-t3265170.html?page=

@IAnders

Ich habe Deine Ausführungen gelesen und komme nicht umhin, darauf zu reagieren. Auch mir drängt sich die Vermutung auf, daß Du meine Frage völlig falsch interpretiert hast! Ich will es anders formulieren. Ich bin jetzt 20 Jahre lang kein Auto gefahren und habe Hemmungen, neue Fahrstunden zu nehmen, weil ich dann zugeben müßte, daß ich überhaupt nicht mehr autofahren kann, weil ich nicht mal mehr weiß, wie man mit Schaltgetriebe fährt. Ich konnte auch früher nie besonders gut fahren und habe meinen Führerschein mit ach und krach bekommen, nach fühlten 1000 Fahrstunden. Wenn ich jetzt wieder anfange, mit ich quasi auf null und ein Anfänger. Was das ganz jetzt mit dem Verbandskasten oder irgendwelcher technischen Dinge am Auto zu tun hat, verstehe ich nicht, weil ich seit 20 Jahren auch kein Auto besitze. Irgendwie hast Du Dich da in etwas verrant oder?

@ Santiamo

Nein! Mir ist keine rechtliche Grundlage dafuer bekannt solange nicht andere Gruende dafuer vorliegen wie zB erhebliche Geschwindigkeitsueberschreitung, ueberfahren einer roten Ampel, volles Punktekonto in Flensburg, usw.

@ Kunigunde
Warum eigentlich?
Jemand der am Strassenverkehr teilnimmt benoetigt eine Fahrerlaubniss, um ein Fahrzeug im Strassenverkehr nutzen zu duerfen benoetigt es eine Betriebserlaubniss (ABE)
Ob der aktuelle Zustand des Fahrzeugs mit dem der Erteilung der ABE in zentralen Punkten wie Bremsen, Beleuchtung, Rost bzw Verschleiss an tragenden Teilen, etc entspricht kontrollieren Organisationen wie Dekra, TUV, FKü.
Für den Fahrer/ die Fahrerin sieht der Gesetzgeber keine notwendigkeit eine vergleichbare Prüfung durch zu führen.
Die Eingangsfrage legt nahe es gebe gute Gründe dazu.
Ich bin nun keine 19 oder 20 mehr und spüre den Zahn der Zeit an mir nagen.
Der Gesetzgeber aendert statistisch jeden Tag etwas an der Strassenverkehrsordnung, meist bei der Komasetzung oder aus einem angehaengten Nebensatz wird ein eingeschobener.
Manchmal aber auch das Verhalten im Verkehrskreisel (Änderung der StVO vom 11. Dezember 2000)
Konsequenzen? Keine die Verkerstüchtigkeit der Person am Steuer wird, nach der bestandenen Fahrprüfung, nicht kontrolliert.
Wie beschrieben der Verbandskasten ist wichtig aber weisst du was der Rautek Rettungsgriff ist oder wie man ein Unfallopfer indie stabile Seitenlage bringt?
Ist auch egal, dem Gesetzgeber zumindest.
Die Begründung ist mir schon klar Kraftfahrzeuge nehmen nicht an Wahlen teil.

Diejenigen die bei Unfaellen, nachweislich aufgrund der beschriebenen Themen geschaedigt bzw getoetet werden sind eine NICHT WAHLENTSCHEIDENDE Minderheit.

@IAnders

Hallo, beim durchlesen der Grundfrage bin ich über Deine Antwort gestolpert und muß mich wundern. Anscheinend hast Du da was falsch verstanden, denn die Antowort paßt überhaupt nicht zur ursprünglichen Fragestellung, ob man den Führerschein wieder aberkannt bekommen kann, wenn man nach längerer Fahrabstinenz keinerlei Fahrpraxis mehr hat!!!

Kontrolle beim Fahrzeug ja, beim Fahrer nein

Der Gesetzgeber hat da eine etwas uneindeutige Haltung.
Mit dem Fahrzeug musst du zum Tüv, du musst den Verbandskasten prüfen lassen, etc ob du mitdem Verbadskasten umgehen kannst?
Egal, wie gut oder schlecht du sehen hoeren oder ich weiss nicht was kannst? Egal, die Scheinwerfer muessen eingestellt sein.
Es sei den du erhaelst eine Vorladung zur MPU( ein Bekannter musste hin da er ein Auge verloren hat)da geht es meist rund.

Ich glaube nicht das dir der Fahrlehrer den Führerschein aberkennen kann. Er kann ihn dir ja noch nicht einmal geben, nur der Prüfer kann dies.

Übungen in der früh

Ich glaube eher nicht...man kann Sonntags in der Früh noch rausgehen und üben.

Ich glaube nicht

Ich glaube nicht, dass man den Führerschein entzogen bekommt, google mal "lange Fahrpause, Auto fahren" da gibt es einen Artikel dazu. Man kann sich einen Fahrlehrer nehmen oder ein Fahrsicherheitstraining machen, das vielleicht sogar billiger ist als ein Fahrlerer

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