Betriebszugehörigkeit / Kündigungsfrist

Hallo, nehmen wir mal an jemand hat in einem Betrieb eine Ausbildung 1996 absolviert. Nun hat dieser jemand verschiedene Verträge bekommen zuerst nach der Ausbildung 3 mal Jahresverträge, danach Festvertrag, immer mit dem Zusatz gesetzliche Kündigungsfrist. Zwischenzeitlich hat er auch nur aushilfsweise in dem Betrieb gearbeitet. Jetzt hat der Inhaber gewechselt und dieser jemand erhielt einen neuen Vertrag mit Eintrittsdatum 01.10.2011, allerdings mit dem Vermerk in Kündigungsfrist: Gesetzliche Verlängerung auf beiden Seiten gleich. Die ab dato erhaltene Gehaltsabrechnungen erhielten immer Eintrittsdatum 01.03.09. Dieser jemand möchte ganz gerne den Beruf wechseln und möchte nun wissen wie lange seine ordentliche Kündigungsfrist ist, er würde ungern 5 Monate warten müssen um seinen neuen Job antreten zu können. Bitte um Rat. Danke

Antworten (1)
Aufhebungsvertrag

Der Passus in deinem Arbeitsvertrag bedeutet nun, dass die verlängerten Kündigungsfrist nach § 622 BGB, die nach dem Gesetz eigentlich nur nach dem Arbeitgeber gelten, nun auch für dich als Arbeitnehmer Anwendung finden.

Nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate.

Möchtest du den Betrieb eher verlassen, kannst du mit deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschliessen. Das wäre aber nur anzuraten, wenn du bereits einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche hast.

Was ich aber nicht verstehe: Hast/hattest du einen Festvertrag oder warst du nur zur Aushilfe angestellt? Warum wurde 2011 ein neuer Vertrag abgeschlossen? Gab es eine Änderungskündigung oder warst du nicht durchgehend im Betrieb beschäftigt?

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema