Kündigungsfrist zum Quartalsende

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage um sicherzustellen wie lange meine Kündigungsfrist tatsächlich ist.

Ich möchte bis Ende September (Ende drittes Quartal, oder?) meine Arbeit kündigen um im Oktober ein Studium zu beginnen. Nun arbeite ich in meiner Firma seit September 2006 (Ausbildungsbeginn) und als fester Angestellter seit September 2009. In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes unter §10 - Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

"Ordentliche Kündigung: Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Darüber hinaus gelten für beide Seiten die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Absatz 2 BGB."

Nun sehe ich es so das meine Beschäftigungsdauer mit der Kündigungsfrist gar nichts zu tuen hat und das auch der § 622 Absatz 2 BGB außer Kraft tritt da ich
a) noch unter 25 Jahre alt bin und
b) dieser sowieso nur für die Arbeitgeber gilt.

Also ist meine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende, was heißt das ich meine Kündigung bis spätestens 16. August einreichen muss.

Sehe ich das alles so richtig oder habe ich etwas übersehen was die Sachlage doch verändert?

Ich wäre sehr dankbar für Hilfe in diesem Problem.

Antworten (6)
Kündigungsfrist

Ok danke nochmal für die Infos. Das mit dem Urlaub ist leider nicht drin.
Danke für die Erinnerung an das Dokument.
Ich werde morgen mal bei einem Anwalt fragen wie die Sachlage ist.
Vielleicht weiß mein Arbeitgeber ja auch gar nichts von diesem Zusatz für die 25 Jahre und ich kann ja auch so tun als wüsste ich nichts davon. Ich hoffe sie sind da kulant.
Irgendwie werde ich das schon hinbekommen... :(

Kündigungsfrist

Arbeitszeugnis: Du solltest dir schon ein neues ausstellen lassen. Auf deinem "Alten" steht vermutlich Zwischenzeugnis, zudem ist sicher kein Beschäftigungsende angegeben.
Du solltest dir auch eine Arbeitsbescheinigung (kannst du auf der Seite der Arbeitsagentur ausdrucken) geben lassen. Musst du innerhalb der nächsten 5 Jahre Arbeitslosengeld beantragen, brauchst du sie. Daher ist es besser, sich diese jetzt geben zu lassen, als vielleicht in 4 Jahren darum bitten zu müssen.

> Welche Möglichkeiten stünden dem Arbeitgeber denn zur Verfügung
> wenn ich zwar die 6 Wochen, jedoch nicht die 8 Wochen Frist einhalte?
> Kann er mich quasi "festhalten"? Kann er mir finanzielle schaden?

Entsteht deinem Arbeitgeber durch dein vorzeitges ausscheiden ein tatsächlicher Schaden, kann er Schadensersatz verlangen: http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/wenn-arbeitnehmer-die-kuendigungsfristen-nicht-einhalten_218_78224.html

Ich würde dir raten, such das Gespräch mit deinem Arbeitgeber und erläutere ihm offen deine Pläne. Dann findet ihr bestimmt gemeinsam eine Lösung.

Noch eine Möglichkeit: Du kündigst zum 31.12.2013 und nimmst an den Vorlesungstagen Urlaub und baust, wenn möglich, Überstunden ab. Aber auch das ist nur machbar, wenn der Chef mitmacht und du deinen Jahresurlaub noch hast.

Kündigungsfrist

Nein so etwas wie Werkstudent kommt nicht in Frage.
Und ein Aufhebungsvertrag ist Verhandlungssache und die Verhandlung könnte ich ja erst beginnen wenn die Frist schon abgelaufen ist. Soll heißen da weiß ich ja dann auch nicht ob das klappt.
Welche Möglichkeiten stünden dem Arbeitgeber denn zur Verfügung wenn ich zwar die 6 Wochen, jedoch nicht die 8 Wochen Frist einhalte? Kann er mich quasi "festhalten"? Kann er mir finanzielle schaden?
Ein Arbeitszeugnis habe ich vor 3 Monaten ausstellen lassen, das heißt da bräuchte ich nicht zwingend ein neues... oder sollte man sich direkt zur Kündigung nochmal eines mit leicht aktuellerem Datum zulegen?

Kündigungsfrist

Okay, diese Rechtssprechung kannte ich bisher nicht. Bin auch kein Jurist ;-)

> Warum steht dieser Paragraph denn noch im Gesetzestext wenn er
> eigentlich gar nicht mehr gültig ist?

Naja, ungültig ist nur ein Satz, nicht der ganze Paragraph.
Warum das nach 3 Jahren nicht geändert wurde, ist allerdings ein gute Frage.

> Ich kann leider noch nicht am 31. Juli kündigen, weil ich erst Anfang
> August Bescheid bekomme ob ich meinen Studienplatz zu 100 % sicher
> habe.

Das ist ungünstig. In der Personalabteilung die richtige Kündigungsfrist erfragen, möchtest vermutlich auch nicht :-D

Käme noch ein Aufhebungsvertrag in Frage. Er ist nicht an Kündigungsfristen gebunden, allerdings müssen beide Seiten einverstanden sein.

Baut dein Studium auf deinen Beruf auf oder wäre es was völlig anderes? Bei einem Aufbaustudium wäre dein Arbeitgeber vielleicht sogar bereit dich zu unterstützen (Werkstudent).

Kündigungsfrist § 622 BGB 2

Ok, vielen Dank.

Jetzt habe ich aber leider dieses Urteil hier gefunden. Wie wirkt sich das auf meine Position aus? Warum steht dieser Paragraph denn noch im Gesetzestext wenn er eigentlich gar nicht mehr gültig ist?

http://rechtsanwalt74.wordpress.com/2010/01/21/eugh-ab-sofort-verlangerte-kundigungsfristen-fur-arbeitnehmer/

Wie wirkt sich das Ganze denn auf mich aus?
Ich kann leider noch nicht am 31. Juli kündigen, weil ich erst Anfang August Bescheid bekomme ob ich meinen Studienplatz zu 100 % sicher habe.

Könnt ihr mir hier weiterhelfen? Soll ich mich hier vielleicht zur Sicherheit vorher an einen Experten wenden? Wenn ja, an wen wendet man sich in einem solchen Fall am Besten?

Vielen Danke schon mal!

Kündigungsfrist § 622 BGB

> Also ist meine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende, was heißt das
> ich meine Kündigung bis spätestens 16. August einreichen muss.

Korrekt. Vergiss nicht, dir eine Empfangsbestätigung geben zu lassen.

> der § 622 Absatz 2 BGB außer Kraft tritt da
> dieser sowieso nur für die Arbeitgeber gilt.

Falsch. In deinem Arbeitvertrag wurde vereinbart, dass diese Fristen auch für dich als Arbeitnehmer gelten. Dies ist gemäß § 622 Abs. 4 Satz 2 BGB zulässig.

Zitat: Darüber hinaus gelten für beide Seiten die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Absatz 2 BGB.

Da du noch unter 25 bist, gibt es für dich aber keine verlängerte Kündigungsfrist.

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