Fristgerechte Kündigung oder etwas übersehen?

Folgender Fall. AN arbeitet seit dem 25.08.2012 als ausgelernte Kraft in ihrem Betrieb (hat dort auch die Ausbildung gemacht). AN bewirbt sich im November außerhalb, da sie den Arbeitsplatz wechseln will. Am 21.11.2012 erhält AN die Zusage des neuen Betriebes per E-Mail. Am 22.12.2012 (Samstag) schickt AN die frsitgerechte Kündigung per Einwurf Einschreiben an ihren jetzigen Betrieb ("ordentliche Kündigung zum 31.01.2013"). Der Tarifvertrag von AN sieht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende bei einem Arbeitsverhältnis bis zu 6 Monaten vor, bei einem Arbeitsverhältnis bis zu einem Jahr sind es 4 Wochen zum Monatsschluss.
Nun die Fragen:
Hat die Ausbildung etwas mit der Kündigungsfrist zu tun? Muss die Kündigung wegen dem Einstellungsdatum von AN (25.08.2012)anders gehandhabt/ formuliert werden? Reicht ein Einwurf Einschreiben aus, damit die Kündigung zur Wirkung kommt? Gilt theoretisch die Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsschluss? Wenn "zum" 31.01.2013 gekündigt wird, ist dann der 31.01.2013 auch der letzte Arbeitstag im alten Betrieb? Kann sich AN auf die E-Mail (Zusage) des neuen Betriebes verlassen oder gilt diese nicht als Zusage?

Herzlichen Dank schon mal für die Antworten.

Antworten (1)

Natürlich hat die Ausbildung auch etwas mit der Kündigungsfrist zu tun. Man ist ja bereits in dem Betrieb angestellt, auch wenn man sich noch in Ausbildung befindet.
Die Formulierung einer Kündigung ist immer gleich. Wichtig ist die Nennung der Frist und des Datums. Ggf. kann man noch einen Grund nennen, das ist aber kein Muss.
Eine Kündigung würde ich immer entweder persönlich einreichen oder per Einschreiben schicken, da du nur so die Garantie hast, dass sie auch wirklich angekommen ist und zur Kenntnis genommen wurde. Den Schein des Einschreibens unbedingt aufbewahren!
Es gilt die Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Wenn dort steht 2 Wochen zum Monatsende, dann gilt das auch.
Ja, das Arbeitsverhältnis geht noch bis EINSCHLIEßLICH 31.01., d.h., an dem Tag muss "AN" auch noch arbeiten. Am 01.02. ist das Arbeitsverhältnis mit dem alten Betrieb beendet.
Was die Zusage per Email angeht...Ich würde da auf Nummer Sicher gehen und sowas immer schriftlich verlangen. Briefe mit original Unterschrift und am besten noch auf einem Briefbogen des Betriebs sind immer ein sicherer "Beweis".

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