hildeila

Welche Kündigungsfrist, wenn dazu nichts im Vertrag steht?

Hallo zusammen! Ich habe einen einjährigen Arbeitsvertrag und darin steht nichts über die Bedingung für den Kündigungsentzug. Jemand sagte mir, dass, wenn es nicht erwähnt wird, es bedeutet, dass es nicht möglich ist, ganz vor dem Ende des Vertrages. Irgendwo habe ich gelesen, dass man, wenn nichts angegeben ist, mit einer Frist von einem Monat kündigen kann. Haben Sie irgendwelche Vorschläge dazu?
LG und schönen Sonntag!
Hilde

Antworten (1)

Hallo hildeila,

auch, wenn es nicht im Vertrag steht, hast du ein Recht darauf auch vor Vertragsablauf zu kündigen. Im Falle, dass im Vertrag keine Frist vereinbart wurde, greift der § 622 BGB. Dieser besagt: „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“
Deine Kündigungsfrist beläuft sich also auf vier Wochen.

Schönes Wochenende
Apfel

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