Kein ALG bei Kündigung?

Kann das sein das man kein ALG kriegt wenn man selbst gekündigt hat? Ich finde das ziemlich schwachsinnig weil das die doch die Reallität ausklammert. Was wenn man auf der Arbeit so fertig gemacht wird das man nicht mehr kann?

Antworten (1)
Kündigung

Hat ein Arbeitnehmer selbst sein Arbeitsverhältnis gekündigt, so unterliegt er nach geltendem Recht zunächst einer dreimonatigen Sperrfrist, bevor er Anspruch auf ALG hat. Die Gründe für eine eigene Kündigung müssen schon sehr gravierend sein, um diese Sperrzeit abzuwenden.

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