Bin ich als Facharbeiter verpflichtet, eine Tätigkeit als Hilfkraft auszuüben?

Ich besitze zwei abgeschlossene Facharbeiterausbildungen und möchte diesbezüglich wissen, ob ich als Hilfskraft eingestellt und auch als solche entlohnt werden darf. Darf man mich als zweifachen Facharbeiter verpflichten eine Tätigkeit als Hilfkraft auszuüben, mit dem Lohn einer Hilfskraft?

Antworten (1)
Facharbeiter

Hallo,

deine Frage muss man differenzieren.

1. Kann man dich verpflichten eine Hilstätigkeit aus zu üben.
Das hängt von deinen Voraussetzungen ab, die deine Arbeitsagentur entscheidet. Bist du als Beispiel schon länger arbeitslos und deine Zukunftperspektiven sind schlecht, so muss du wohl oder übel damit rechnen auch einen Job annehmen zu müssen, der eigentlich unter deiner Qualifikation liegt.

2. Entlohnung.

Bei dem Verdienst kommt es nicht darauf was du gelernt hast als Hilfskraft, sondern deine Tätigkeit ist ausschlaggebend. Es wäre auch völlig schräg und verschoben, wenn ein Akademiker, der einen Fließbandjob ausübt mit 6.000 € bezahlt werden müsste.

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