Flugverspätung - welche Rechte?

Hallo,
ich habe einmal eine Frage an euch zum Thema Flugverspätung, hoffentlich könnt ihr mir bei meinen möglichen Rechten dazu helfen.
Ich hatte einen Flug von Tiflis über Riga nach Berlin gebucht. Gebucht wurden allerdings nicht die Einzelstrecken, sondern direkt Tiflis nach Berlin (der Zwischenstopp in Riga wurde durch die Fluggesellschaft eingefügt). Da die Maschine 2 Stunden zu spät aus Tiflis weggekommen ist, war der gebuchte Anschlussflug natürlich in Riga schon weg und ich musste 6 Stunden in Riga verbringen. Die Folge war, dass ich insgesamt 7 Stunden später als geplant in Berlin angekommen bin und damit auch meine gebuchte Weiterfahrt mit der Deutschen Bahn weg war. "Entschädigt" wurde ich mit einem Getränkegutschein von 5 LVL (ca. 6 Euro) in Riga. Ich meine das ist eindeutig zu wenig. Welche Rechte kann ich der Airline "in Rechnung" stellen?
Vielen Dank für eure Hilfe

Antworten (4)

Bei mir war es ähnlich. Ich habe meinen Anschlussflug nur um Minuten verpasst. Der nächste Flug war 4 Stunden später und ich habe nichts von der Airline bekommen. Habe dann im Internet meine Fluggastrechte recherchiert und im Nachhinein noch einer Entschädigung erhalten.

Verpflegung & Hotelleistung

Mein Gedanke war ...
Flugverspätung des 1. Fluges über 2 Stunden = Verpflegung und ggf. Hotel. Der 2. Flug startete regulär, also keine Annulierung. Natürlich kostenfreie Mitnahme im Folgeflug. 6 Stunden später = Verpflegung und Hotel. Rückerstattung oder Rückflug nach Tiflis kamen ja wohl nicht in Frage.

Mmh?

Erst einmal vielen Dank für deine Antwort. Aber ist es nicht so, dass das was in Riga passiert ist irrelevant ist? Da es ein "Direktflug" Tiflis-Berlin war, zählt doch m.E. nur die Tatsache, dass der Flieger mit 7 Stunden Verspätung am Zielort eingetroffen ist, egal was dazwischen passiert ist. Kann aber auch sein, ich liege da völlig falsch. Das ich das Ticket für die Bahn zurückbekomme glaube ich auch nicht mehr, aber ich meine eine Entschädigung auf den Flugpreis müsste doch in diesem Fall möglich sein, oder?

Verspätung

Aus meiner Sicht liegt eine Verspätung von 2 Stunden vor. Dementsprechend hat die Fluggesellschaft sich engagiert und für den weiterflug und die Verpflegung gesorgt.

Die Weiterfahrt mit einem Zug fällt nicht direkt in die finanzielle Verantwortung der Fluggesellschaft. Wenn ein erheblicher und anderweitig nicht abzuwendender Schaden nachweisbar ist, kann man eine Zahlung schon mal erreichen.

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