Folgekrankschreibung - Wann muss ich Bescheid geben?

Hallo, ich bin eine Woche krank geschrieben, also von Montag bis Freitag. Ich merke, dass ich noch nicht wieder arbeiten gehen kann. Reicht es, dass ich dann am Montag erst zum Arzt gehe (rechtlich gesehen) oder muss ich am Freitag schon hin? Wann muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben. Freitag oder Montag. Ich danke schon mal für die Antworten. LG

Antworten (3)

Ich sehe das wie Kermit. Nach gängigem Arbeitsrecht muß eine Krank Meldung spätestens am dritten KALENDERTAG beim Arbeitgeber vorliegen. Es wäre also falsch, die Krank Meldung dann mit der Post zu schicken.
Anständig ist es sicher, wenn man den Arbeitgeber bereits am Freitag informiert. Dann kann der und die Arbeitskollegen sich frühzeitig darauf einstellen

Danke, das sehe ich genauso wie Du

Moderator
...

Artbesuch genügt am Montag, die Folge-AUB wird dann meistens für den gesamten Zeitraum ausgestellt. Auch die Info an den Arbeitgeber reicht am Montag, aber unmittelbar - also schon früh. Besser wäre es natürlich, den Arbeitgeber schon am Freitag zu informieren, wenn sich abzeichnet, dass man am Montag noch nicht wieder arbeitsfähig sein wird.

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