Frage zu meinen Schulden bei mehreren Gläubigern

Habe ein Anliegen und hoffe auf hilfen :>

Ich habe genau bis Mitte 2007 bei mehreren Gläubigern Schulden gemacht!
Dabei sind eigentlich erst mal nur 2 relevant.
Gläubiger A mit ca 1500€
und
Gläubiger B mit ca 300€

Ok.

Also wie gesagt es war auf jedenfall bis spätestens 2007 da es immer um Rollertuningteile ging ich aber dieses Hobby mit erhalt meines führerscheins im August 2007 sofort aufgab.

Jetzt habe ich September 2008 einen EV unterschrieben der wurde aber nur von Gläubiger B gefordert! Dieser EV ist vor 2 Monaten abgelaufen und einen neuer oder die erstattung der Schulden wurde bisher nicht verlangt.

Jedoch schrieb mir Gläubiger A nun einen Brief:

Gläubiger: ......
Forderungsgrund: Wahrenlieferung


Sehr geehrter herr ...

in vorgenannter Angelegenheit haben sie in der Vergangenheit die Gesamtforderung unseres Auftraggebers aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ausgleichen können. Wir haben daher das verfahren längere Zeit ruhen lassen.

Inzwischen beläuft sich die gesamtforderung auf 1790 €

zzgl. weidere kosten und Zinsen. Wir dürfen sie bitte ihre Zahlungsmöglichkeiten zu überprüfen und uns mitzuteilen, wie sie sich den Ausgleich obiger Gesamtforderung vorstellen.

Rufen sie doch einfach an.

In der erwartung ihrer Zahlung oder Anrufes verbleiben wir...


So ja wie geschrieben hat dieser Gläubiger NIE gerichtliche Schritte eingeleitet oder ähnliches. Gläubiger B wurde auch nicht von XY vertreten.

So jetzt die Frage soll ich jetzt ein Einschreiben machen worauf ich mich aufs Verjährungsfrist berufe? Oder wie soll ich nun vorgehen.

Ich danke im voraus für jede Antwort

Antworten (2)
Super Moral

Die Teile wurden ja geliefert, der Gläubiger verhält sich kulant und wird jetzt rechtlich ausgetrickst. Ich habe auch immer wieder mit solchen Leuten zu tun und finde diese Einstellung einfach nur zum kotzen.

Einrede der Verjährung stellen

Hallo,

wenn keinerlei gerichtliche Schritte vonseiten des Gläubigers unternommen worden sind und du auch keine Stundung mit ihm vereinbart hast (denn eine Stundung hemmt die Verjährung), sind deine Schulden zum 31.12.2010 verjährt gewesen. Eine Hemmung bedeutet übrigens nichts anderes, als dass die Verjährung nicht weiter läuft (eben solang, wie die Stundung in Kraft ist).

Dann kannst du die sogenannte „Einrede der Verjährung“ nach § 214 BGB stellen, (am besten natürlich per Einschreiben), wodurch dem Gläubiger die Möglichkeit genommen wird, die Schulden gerichtlich einzutreiben. Du wärst also aus dem Schneider.

Bei meinen Schuldenproblem hat mir damals der Ratgeber „Raus aus der Schulden-Falle“ weitergeholfen, in welchem man nicht nur zahlreiche rechtliche Hinweise findet, sondern auch viele Tipps und Kniffe im Umgang mit Gläubigern. Angeboten wird dieser auf der Seite http://www.ratgeberschulden.de/.
Beigelegt zu diesem eBook sind zahlreiche Musterbriefe, mit deren Hilfe man den jeweiligen Antrag auch formal richtig stellen kann.

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