Gesetzliche Regelung wann Hunde bellen dürfen?

Gibt es eigentlich eine gesetzliche Regelung wann Hunde wie oft bellen dürfen? Ich meine wir leben in Deutschland, hier ist doch immer alles geregelt. Ich würde auch meinen Ar*** darauf verwetten das es sowas gibt. Kann mir das einer sagen?
Da muss man nur noch dem Hund Lesen beibringen, was gut ist weil mein Hund grad Jura studiert.

Antworten (1)
Gesetzlich...

Eigentlich sind Sie ja ein Tierfreund. Aber das ewige Bellen des Hundes Ihres Nachbarn geht Ihnen doch gewaltig auf die Nerven. Besonders dann, wenn Sie nachts wieder einmal im Schlaf gestört worden sind. Wir sagen Ihnen, was Sie hinnehmen müssen und wann Sie sich zur Wehr setzen können.

Gebell fällt unter den Begriff der so genannten Immissionen nach § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Werden Sie erheblich von dem Gebell beeinträchtigt, so sind Sie nicht schutzlos. Als Hauseigentümer oder Eigentümer einer Wohnung können Sie Ihre Rechte aus §§ 906, 1004 BGB geltend machen. Sie können vom Hundehalter Beseitigung und Unterlassung verlangen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Hundegebell das übersteigt, was als ortsüblich geduldet werden muss. Reagiert der Hundebesitzer nicht auf Ihre berechtigte schriftliche Aufforderung, können Sie ihn regelmäßig vor den Amtsgerichten auf Unterlassung verklagen. Gewinnen Sie und verstößt der Hundebesitzer dann gegen das Urteil, so kann ihm vom Gericht ein Ordnungsgeld auferlegt werden. Regelmäßig muss vor einer solchen Klage aber ein Schlichtungsverfahren vor einer anerkannten Schlichtungsstelle (z.B. Notar, Rechtsanwalt) durchgeführt werden. Bevor Sie vor Gericht ziehen, sollten Sie auch ein so genanntes Lärmprotokoll erstellen. Darin sollten Sie aus Beweisgründen genau festhalten, wann und wie lange der Hund gebellt hat und - sofern vorhanden - einen Zeugen notieren. Neben einer Klage besteht auch die Möglichkeit, vom Störer zu verlangen, dass er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt. Durch die Abgabe einer solchen Erklärung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis an einer Klage, da sich der Hundebesitzer schriftlich dazu verpflichtet, für den Fall eines Verstoßes einen bestimmten Geldbetrag an Sie zu bezahlen.

Sind Sie lediglich Mieter, so stehen Ihnen die oben genannten Rechte grundsätzlich nicht zu. Sie können sich aber die Rechte Ihres Vermieters abtreten lassen und dann selbst gegen den Hundehalter vorgehen oder aber Sie verlangen von Ihrem Vermieter, dass dieser gegen den Störer vorgeht. Zeigt sich der Vermieter wenig kooperativ, so können Sie die Miete wegen nicht ordnungsgemäßer Gebrauchsüberlassung (Lärmbelästigung) mindern. Spätestens mit der Ankündigung der Mietminderung dürfte Ihr Vermieter aktiv werden, zumal die Möglichkeit besteht, diese Mietminderung als Schadenersatz vom Hundehalter ersetzt verlangen zu können.

Gleichgültig, ob Sie Eigentümer oder nur Mieter sind, Sie können auf jeden Fall den Hundehalter darauf aufmerksam machen, dass er unter Umständen durch den erheblichen Lärm seines Hundes eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) begeht. Es droht Geldbuße bis zu 5000 EUR.

Weitere Informationen, Beispielsfälle und ein Muster für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung finden Sie in unserem Premium-Download.

Gesetzestexte:

§§ 906, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Zuführung unwägbarer Stoffe, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

§ 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) - Unzulässiger Lärm

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