Zu schwere Schulranzen
Das Höchstgewicht des Schulranzens – Tasche und Inhalt – sollte z.B. nach Angaben der AOK maximal 10 bis 12 Prozent des Körpergewichts betragen (vgl. http://www.aok.de/bundesweit/familie/schulranzen-143482.php ). Es muss davon ausgegangen werden, dass die Angaben der AOK zutreffen, weil die AOK Krankheitskosten vermeiden möchte und nicht- wie die Politiker- aus Bequemlichkeitsgründen Missstände ignorieren wollen. Meine Tochter hat eine Skoliose (Rückratverkrümmung) und ich muss sie täglich auf eigene Kosten fahren. Das Schulwegkostenfreiheitsgesetz soll nach den Willen der Obrigkeiten (Beamte, Richter, Parlamentarier) nicht gelten. Das Geld des Staatssäckels ist der Obrigkeit in Bayern wichtiger als die Gesundheit der Kinder. Die Obrigkeiten können offenbar meist nicht so weit denken, dass durch zu schwere Schultaschen auch ihre Nachkommen geschädigt werden und Folgekosten wie Arztbesuche, Krankmeldungen, Gymnastik, Massagen, Einreibungen, Medikamente entstehen und damit auch "ihr" Staatssäckel geschmälert wird. Der Petitionentscheidung 14/2334, Drucksache 14/4303 des wahrscheinlich menschlicheren Landtags von Baden-Württemberg (siehe http://www.schwereranzen.de/PetitionErgebnis_DR14_4303_6.pdf) ist zu entnehmen, dass es vorrangig Aufgabe der Regierung ist, Maßnahmen zur Verringerung des Gewichts der Schultaschen zu ergreifen und dazu insbesondere den Schulen Vorschriften zu machen und Hinweise zu geben. Schließfächer, besonders auch Doppelstunden und Überprüfungen der Schultaschen durch die Lehrer dahingehend, was nötig und unnötig ist, wären zur Verringerung des Gewichts der Schulranzen notwendig, wie das offenbar teilweise in Baden-Württemberg praktiziert wird.
Mit den Menschenrechten ist es in unserer Gesellschaft nicht weit her. Der Rechtsstaat ist nur Fiktion. Wer das noch nicht gemerkt hat, kann sich im (noch nicht zensierten) Internet zur Genüge informieren.