Gibt es Eingabefristen bei Krankenkasse wegen Erstattung von Zuzahlungen?

Hallo, mein Mann ist chronisch krank. Bei uns gilt dadurch statt 2% nun nur noch 1 % des Einkommens als Grenze für Zuzahlungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten und Praxisgebühren. Dieses Jahr werden wir diese Grenze locker überschreiten. Wann muß ich bei der Krankenkasse den Erstattungsantrag stellen? Gibt es da Fristen? Wer kann mir da helfen? Danke. Gruß Sybill

Antworten (2)
Schnell Formulare besorgen

Man weiß ja nie, wann die ihre Vorschriften wieder ändern. Deshalb sollte man sich so schnell wie möglich die Formulare besorgen und den Erstattungsantrag stellen .Was man hat, das hat man! jock76

Maximal drei Jahre?

Ob das nun für jede Krankenkasse gilt, und ob das überhaupt stimmt, weiß ich nicht mit Sicherheit, aber ich habe mal was von drei Jahren gelesen.

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