Habe ich Anspruch auf Ehegattenunterhalt?

Bin 54 Jahre alt, seit 6 Jahren in 2. Ehe verheiratet, zwei Minderjährige Kinder aus meiner 1. Ehe leben bei uns. Vor meiner Ehe bekam ich vom 1. Ehemann 1800€ Unterhalt für die Kinder und mich, ich wohnte in einem Reihenhaus, was wir unter Wert verkauften, da ich mit meinem jetzigen Mann zusammenziehen wollte. Inzwischen wär dieses Haus abbezahlt. Ich hab damals Teilzeit gearbeitet und habe es auf Wunsch meines Mannes auch beibehalten, ich verdiene 650€, er ca. 7000€ netto. Meine Frage ist: Steht mir im Trennungsjahr und evtl. danach Unzerhalt zu und wenn ja, wieviel? Ich bin verzweifelt auf der Suche nach einem Vollzeitjob, aber wohl auf Grund meines Alters bisher vergebens.

Antworten (1)
Unterhalt von beiden Männern ...

Für deine Kinder muss der Vater weiterhin Unterhalt zahlen, egal ob du neu verheiratet bist oder nicht. Vorausgesetzt dein 2. Mann hat sie nicht adoptiert.

Während des Trennungszeit hast du Anspruch auf Unterhalt von deinem 2. Mann.
http://www.mein-recht.de/eu.html
Der nacheheliche Unterhalt wird im Scheidungsverfahren geklärt. Da ihr aber nur kurz verheiratet wart und keine gemeinsamen Kinder habt, wirst du nicht mehr lange Unterhalt erhalten.

Derzeit verdienst du die 650 € netto vermutlich mit Steuerklasse V. Nach der Trennung kannst du in Steuerklasse II wechseln (spätenstens ab Januar des Folgejahres musst du wechseln).

Deine finanzielle Situation wird zukünftig so aussehen:
Erwerbseinkommen mit Steuerklasse II
Kindergeld (368 €)
Kindesunterhalt von Ehemann 1
Trennungsunterhalt von Ehemann 2 / ggf. nachehelicher Unterhalt

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