Hat man bei Schönheits-OPs einen Anspruch auf Schadenersatz?

Ich habe nur eine kleine Oberweite und würde mir gerne meine Brüste vergrößern lassen. Doch ich habe Angst, dass etwas schief gehen könnte, das Ergebnis schlimmer aussehen würde als vorher und ich starke Schmerzen bekomme. Hat man bei einer Schönheits-OPs einen Anspruch auf Schadenersatz?

Antworten (2)

Schwer bei solchen Operationen Schadenersatz zu bekommen. Das ist wie bei normalen Operationsfehlern wo man dann sehr lange prozessieren müsste. Außerdem sichern sich die Kliniken schon richtig ab um solche Forderungen zu umgehen. Wenn du dir aber von vornherein einen guten Schönheitschirurgen suchst, brauchst du dir diesbezüglich keine Gedanken zu machen.

engelanja
Im Prinzip ja ...

Natürlich hast du Anspruch auf Schadenersatz, nur wenn dir der Arzt etwas verpfuscht hat man kaum das Vertrauen, ihn weiter behandeln zu lassen. Und einen anderen Arzt interessiert natürlich nicht, was ein Kollege verpfuscht hat. Beim Zahnarzt ist es aber auch nicht anders, da hat man auch immer die Gefahr, dass jemand Murks macht. Lass dich also davon nicht abschrecken!
Anja

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