Hat man ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse z. Bsp. homöopathische Mittel nicht zahlt?

Ich habe auf Empfehlung einer Freundin eine zeitlang homöopathische Mittel eingenommen und sehr gute Erfolge erzielt.
Allerdings weigert sich meine Krankenkasse, diese Kosten zu übernehmen (die Kasse meiner Freundin zahlt aber).
Hätte ich jetzt ein Sonderkündigungsrecht und könnte zu einer Kasse gehen, die diese Kosten übernimmt?

Antworten (1)
Sonderkündigungsrecht der gesetzlichen Krankenkasse

Wenn im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse verankert ist, dass keine homöopathischen Mittel gezahlt werden, kann man nich kündigen. Eine Kündigung kann man erst vornehmen, wenn die gesetzliche Krankenkasse eine Beitragserhöhung oder eine Zusatzzahlung einführt.

Es gibt ja die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen um in den Genuss von homöopathischen Behandlungen zu kommen.

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