Ist die Berührung des Wassers mit dem Trolley eine unzulässige Handlung im Hindernis?

Ich habe neulich den Golfball ins Wasser geschlagen. Er lag allerdings recht nah am Ufer.
Bei der Suche nach dem Ball habe ich mit meinen Trolley das Wasser berührt.
Mein Golfparter meinte, das sei eine unzulässige Handlung im Hinderniss (so steht das wohl in den Statuten).
Kann das wirklich so ausgelegt werden, was meint ihr?

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Antworten (1)

Denke schon, dass man das so sehen kann

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