Ist es rechtens eine Bearbeitungsgebühr für Lohnabrechnung zu erheben?

Hallo...
Bisher habe ich meine Lohnabrechnung immer in Briefform erhalten. Jetzt möchte mein Arbeitgeber mein Einverständnis das ich meine Lohnabrechnung per email erhalte. Sollte ich mich nicht dazu entscheiden werde ich diese weiterhin in Briefform erhalten muss dann aber eine Bearbeitungsgebühr von 2, 50€ bezahlen. Finde es wirklich ne Frechheit so dazu genötigt zu werden, da es auch viele ältere Kollegen gibt die weder PC noch Internet geschweige einen Drucker zu Hause haben.
Jetzt würde es mich sehr interessieren ob das rechtens ist mit dieser Bearbeitungsgebühr?

Antworten (1)
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Unsere Lohnabrechnungen bekommen wir vom Chef Persönlich in Briefform in die Hand gedrückt.
Wenn wir Urlaub haben oder Krank sind, wird diese eingeschlossen bis wir wieder anwesend sind.

Und nein, das ist nicht erlaubt.
Der Arbeitsgeber ist in der Bringpflicht und muss diese Persönlich übergeben, ist dies nicht gegeben muss er die Kosten für Porto bezahlen.
Auch möglich du darfst dir deine Lohnabrechnung persönlich abholen und das zählt zu deiner Arbeitszeit.

Oder er stellt allen Mitarbeitern ein Online-Konto zu verfügung, wo sie ihre Lohnabrechnung ausdrucken können.

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