Ist Ladendiebstahl bei Jugendlichen strafbar?

Ich war gestern mit meiner Freundin shoppen.Im Einkauffszentrum sah ich einen Freund meines Sohnes.Ich kenne ihn gut, weil er öfters bei uns übernachtet.Ich wollte ihm einfach nur Hallo sagen.Als ich fast bei ihm war, sah ich , wie er etwas in seiner Jackentasche verschwinden liess.Ich war geschockt, daß hätte ich ihm nie zugetraut.Ich habe ihn nur begrüßt, habe aber nichts von meiner Beobachtung gesagt.Ich verstehe das nicht, dieser Junge kommt aus gutem Hause.Da er viel Taschengeld bekommt, hätte er es nicht nötig zu stehlen.Ich kenne seine Eltern gut.Am liebsten möchte ich ihnen von meiner Beobachtung erzählen.Wenn ihm nicht geholfen wird, kann er sich seine ganze Zukunft verbauen.Wie ist das eigendlich, ist Ladendiebstahl bei Jugendlichen strafbar, oder wird das als Bagatellfall behandelt?Der Junge ist 15 Jahre alt.Wenn er erwischt würde und von der Polizei mitgenommen wird, steht das dann in seinem Führungszeugnis?Dann hätte er mit Sicherheit später Probleme bei der Berufswahl.Wie soll ich mich verhalten?Was würden sie an meiner Stelle tun?Viele Grüße annlene

Antworten (3)
Ladendiebstahl bei Jugendlichen strafbar

Jugendlich unter vierzehn Jahren sind nicht strafmündig.
Also ist der fünfzehnjährige Freund deines Sohnes "dran" wenn er erwischt wird. Wenn der Diebstahl vom Ladenbesitzer angezeigt wird und es zu einer Verurteilung (zum Beispiel von dreißig Tagessätzen) kommt, kann das schon (oder erst beim zweiten Vergehen) im Führungszeugnis stehen.
Ich würde den Jungen schon darauf ansprechen und die Folgen vor Augen führen, aber anzeigen würde ich ihn (noch) nicht.

Moderator
Genau...

Ab 14 ist man in Deutschland strafmündig. Das heißt er kann dafür vor Gericht bestraft werden, wenn er erwischt wird.

Das er klaut kann viele Gründe haben, dass er deiner Meinung nach aus gutem Hause kommt und genug Taschengeld hat, muss damit nichts zu tun haben.

DTech
Ja

Ab 14 Jahren ist man Strafmündig.
Das heisst, auch bei einem Ladendiebstahl o.ä. ist man schon strafmündig, er kann ne Strafanzeige bekommen und muss vor Gericht. Aber bei Diebstahl fallen die Strafen Minimal aus, zumind. dann, wenn net schwerer vorbestraft ist.
Sonst eig. nur Sozialstunden ableisten, bis hin zu Bewährung.
Nur bei schweren Diebstahl und vorstrafen, kann das auch Knast bedeuten.


Gruss

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