@ Schnegge
Im I-Net findest du dazu viele Beiträge, da kann man z.B. lesen :
"Zum Thema “Tanzveranstaltungen” (eine Diskothek ist beispielsweise eine öffentliche Tanzveranstaltung) steht unter §5:
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen"
Dann habe ich noch gelesen, das Jugendliche mit einer Einverständniserklärung der Eltern auch noch nach 24 Uhr eine Disco besuchen dürfen, wenn der Jugendliche in Begleitung einer über 18 jährigen Person ist, der die "Personenfürsorge" übertragen wird.
Es kann aber in jeder Stadt, oder sogar in jeder Disco anders sein, ob so eine "Einverständniserklärung" wirklich anerkannt wird.
"» etztendlich entscheidet immer die hiesige Behörde was erlaubt ist. Manche Behörden erlauben diese Vereinbarungen schlichtweg nicht
» Der Veranstalter hat Hausrecht, auch er muss diese Vereinbarung nicht akzeptieren."
Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen.
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