Kann man einem psychisch erkrankten Menschen die Geschäftsfähigkeit entziehen?

Hallo! Ich habe einen psychisch erkrankten Verwandten. Er hat eine "depressive schizzoaffektive Psychose" und ist in eine psychische Anstalt verwiesen worden. Ihm soll jetzt die Geschäftsfähigkeit entzogen werden. Ist das erlaubt? Ich würde mich über einen hilfreichen Hinweis freuen. Vielen Dank! HG doreen

Antworten (3)

Mal auf deutsch übersetzt heißt das, er wird entmündigt und für nicht zurechnungsfähig erklärt. Sowas macht bei uns in Deutschland aber ein Richter.

Einfach so ist das natürlich nicht erlaubt. Da gibt es schon vorgeschriebene Untersuchungen und Verfahren, wenn man jemand die Geschäftsfähigkeit entziehen lassen will oder muss. Aber grundsätzlich ist das schon möglich, und ist ja auch im Sinne des Erkrankten.

Geschäftsfähigkeit

Wahrscheinlich bekommt der Verwandte einen gesetzlichen Betreuer für Vermögensangelegenheiten, so dass er nur beschränkt geschäftsfähig ist.
D.h. dass er trotzdem noch Bonbons am Kiosk kaufen darf aber keine Verträge unterschreiben.
Und dass das Geld vom Betreuer für ihn verwaltet werden kann.

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