Kontopfändung ALGII

Allo!

Einmal vorweg: Also ich bin schon seit gut 10 Jahren in der Schuldenfalle...bzw habe Schulden von welchen ich mich wohl nicht mehr befreien kann.
Ich habe so einige Gläubiger, welche mir in Form von Gerichtsvollzieher Besuche abstatten ...
Bisher lief es mehr oder minder glimpflich ab... (eidest. Versicherung)
Dies gebe ich nur an, da ich nicht weiß ob, soweit man eine eidest. Versicherung schon abegegben hat ein anderer Gläubiger mich fänden kann.

Mein akutes Problem is nämlich folgendes:
Ich habe heute per Karte bezahlen wollen, jedoch war diese gesperrt. (natürlich ohne meines Wissens)
Ich bin dann zur Sparkassenfiliale und habe dort versucht Geld abzuheben...natürlich wurde die Karte eingezogen. :sad:

Ich beziehe Sozialleistungen in Form von ALG II.
Weiß auch das ich auf diese Sozialleistungen ein Anrecht habe soweit ich diese innerhalb von 7Tagen nach Eingang des Geldes von meinem Konto abhebe.
Jetzt ist es aber blöderweise (wohl vom Gläubiger aber widerum wohlbedacht :biggrin:) so, dass der Gläubiger die Sperrung gestern veranlasst ahben muss... wir schon Mitte des Monats haben und die 7Tage Frist um sind.

Frage 1:
Heisst dies das ich keine Chance mehr habe das Geld von meinem Konto zu bekommen???
(Ich hab kein Geld mehr und muss mir doch was zu Essen kaufen...)
Oder gibt ist diese 7Tage Frist jetzt erst gesetzt...???


Desweiteren habe ich gelesen , . dass ich; damit ich nicht jeden Monat neu innerhalb dieser 7Tage Frist mein komplettes Bankkonto leerräumen muss, auch eine Verfügung vom Gericht erwirken kann, welche besagt, dass dieser Freibetrag (ALG II) unpfändbar ist... generell bzw den kompletten Monat.

Der Link hierzu ist hier...
http://www.herbertmasslau.de/pageID_3933616.html

speziell der Abschnitt nach Punkt 3*)

Hat jemand evtl. schon Erfahrungen damit??? Bestenfalls positive...heisst das man darauf auch was geben kann???


Wäre super man mir die beiden Fragen beantworten könnte...

Lg

Antworten (2)
Pfändungsreigrenze

Hm... okay die pfändungsfreigrenze ist mir bekannt.
(hat ich aber kurzzeitig vergessen ^^)
wie läuft das...muss ich jetzt zum amtsgericht und muss ich da was vorlegen?
wenn ja was???
und.. kann ich nicht einfach erstmal zur bank und meinen alg bescheid vorlegen (bzw sie sehen ja den eingang der alg leistungen aufm konto) ...das ich nicht erst tage bis zur freischaltung/freigabe meines kontos warten muss...???


danke übrigens für deine antwort...hab auf drei weiteren foren keine antwort bis dato erhalten. also wirklich sehr dankbar fürs annehmen!!

Generelle Antwort

Es gibt eine sogenannte Pfändungsgrenze. Diese richtet sich nach Familienstand und Zahl der Kinder. Sie beträgt zur Zeit ca. 1.000, - Euro bei nicht verheirateten, kinderlosen Personen. Jegliche Einkünfte unterhalb dieser Pfändungsgrenze (auch Sozialleistungen) sind unpfändbar.

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