Kündigung Arbeitsverhältnis
Ich arbeite seit 01.07.2004 in einem Betrieb, der nun vorraussichtlich zum kommenden Frühjahr schließen muss aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage.
Ich habe dort bis 28.02.2010 als Teilzeitkraft gearbeit mit einem verdienst von 715 Euro Brutto. Seit dem 01.03.2010 arbeite ich dort nur noch als Aushilfe (geringfügig beschäftigt) mit einem monatlichem Einkommen von 294 Euro netto.
Meine Frage...
Da der Laden schließen wird, wie läuft es mit der Kündigung vom Arbeitgeber? Hat er eine Frist die er auch bei Schließung einhalten muss? Gibt es eine frist die er einhalten muss weil ich seit über 6 Jahren durchgehend dort beschäftigt bin? Oder spielt das alles keine Rolle da ich nur noch Aushilfe bin und der Laden schließt ?
Noch eine Frage...
Wenn ich nun einen neuen Job finde und ich wechseln möchte, wieviel Kündigungsfrist muss ich als Arbeitnehmer einhalten bei über 6 Jahren beschäftigung ?