Regelung zum Dienstfahrzeug

Hallo,

befinde mich derzeit in der Situation meinem Arbeitsplatz zu wechseln.
meine Probezeit läuft am 30.04.2013 aus.

Ich habe einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, im Fahrtenhandbuch (nicht Arbeitsvertrag) habe ich nun eine klausel gefunden welche besagt, dass bei Ausscheiden des AN 500, 00 € Kaution einbehalten werden sollen - zur Sicherung von Ansprüchen der PKW Nutzung?
Eine Rückzahlung erfolgt wenn, dann erst nach 8 Wochen.

Darf mein AG das?

vielen Dank !

Antworten (1)

Ich glaube schon, dass er das darf :O

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