Kündigung Arbeitsverhältnis

Ich arbeite seit 01.07.2004 in einem Betrieb, der nun vorraussichtlich zum kommenden Frühjahr schließen muss aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage.
Ich habe dort bis 28.02.2010 als Teilzeitkraft gearbeit mit einem verdienst von 715 Euro Brutto. Seit dem 01.03.2010 arbeite ich dort nur noch als Aushilfe (geringfügig beschäftigt) mit einem monatlichem Einkommen von 294 Euro netto.
Meine Frage...
Da der Laden schließen wird, wie läuft es mit der Kündigung vom Arbeitgeber? Hat er eine Frist die er auch bei Schließung einhalten muss? Gibt es eine frist die er einhalten muss weil ich seit über 6 Jahren durchgehend dort beschäftigt bin? Oder spielt das alles keine Rolle da ich nur noch Aushilfe bin und der Laden schließt ?
Noch eine Frage...
Wenn ich nun einen neuen Job finde und ich wechseln möchte, wieviel Kündigungsfrist muss ich als Arbeitnehmer einhalten bei über 6 Jahren beschäftigung ?

Antworten (1)
Fristen

Hallo Anja,

Du musst bei einer Eigen-Kündigung nur die gesetzliche Frist einhalten, das heisst 4 Wochen zum 01. des Monats oder zum Monatsende. Diese Frist hat normal auch der Arbeitgeber, aber du kannst auch noch mal in deienn Arbeitsvertrag schauen, was darin steht. Das gilt, du wirst doch für die geringfügige Beschäftigung auch einen haben oder? 6 Jahre ist eine Menge, aber ich glaube das gilt nur für Vollzeit. Mindestens auch die 4 Wochen hat dein Arbeitgeber jedenfalls. Fristlose Kündigungen gibt es allerdings auch, aber nur bei Fehlverhalten (was ja nicht zutifft) aber leider auch betrieblichbedingte.. Konkurs zählt sicher dazu :( Vllt wirst du hier schlauer.. http://www.kuendigungsschreiben-online.de und da auf "Job".

Viel Glück,
Manni

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