Nach welchen Kriterien werden Medikamente als "Igel-Leistungen" eingestuft?

Mein Vater braucht für seine Verdauung eine Zusatznahrung. Allerdings wird das nicht von der Kasse bezahlt, obwohl das Mittel sehr gut für ihn ist. Angeblich sind das "Igelleistungen" und nicht erstattungsfähig. Nach welchen Kriterien werden Medikamente oder medizinische Produkte als Igelleistung eingestuft? Wer kann mir das mal erklären? Dafür vielen Dank im Voraus. Gruß, Seele

Antworten (2)

Das bleibt wohl das Geheimnis der Krankenkassen. Die legen das ja fest. Nachvollziehbar ist das für uns Versicherte allerdings in vielen Fällen nicht.

Die zusatznahrung gilt per se nicht als medikament und wird, falls überhaupt, nur am anfang von der kasse übernommen (beispielsweise wenn jemand aufgrund eines tumors den magen rausbekommen hat und der darm, der zum magen umfunktioniert werden soll, sich durch anfängliche spezialnahrung an seine neue aufgabe gewöhnen soll). da die verdauung deines vaters keine große krankheit hervorruft, die solche drastischen ops hervorruft, sondern da es ein chronisches problem ist, gilt das als zusatzleistung. ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen

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