Namensschenkung
Unsere Enkeltochter (9) trägt den Nachnamen ihres "Erzeugers", mit dem unsere Tochter aber nicht verheiratet war. Allerdings besitz unsere Tochter das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht! Schon immer wollte unsere Enkeltochter heißen wie ihre Mama. Nun ist unsere Tochter verheiratet. Ihr Ehemann (mehr Vater als der Erzeuger!!!) wollte unserer Enkeltochter nun seinen Namen schenken, damit der Herzenswunsch der Kleinen in Erfüllung geht und alle einen Namen tragen, da demnächst auch noch ein Geschwisterchen dazu kommt.
Die Sache ist recht kompliziert, da wieder einmal alles über das Gericht laufen muß, weil der Erzeuger einer Namensschenkung nicht zustimmt!!!
Die ganze Sache zehrt unheimlich an unseren und den Nerven unserer Enkeltochter! Wir verstehen nicht, das alles über das Gericht laufen muß; warum gibt es denn das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht??? So langsam zweifeln wir an der Phrase: Zum Wohl des Kindes!!!
Hat jemand Erfahrung mit so einer Sache und könnte uns mit Rat zur Seite stehen???
Vielen herzlichen Dank