Namensschenkung

Unsere Enkeltochter (9) trägt den Nachnamen ihres "Erzeugers", mit dem unsere Tochter aber nicht verheiratet war. Allerdings besitz unsere Tochter das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht! Schon immer wollte unsere Enkeltochter heißen wie ihre Mama. Nun ist unsere Tochter verheiratet. Ihr Ehemann (mehr Vater als der Erzeuger!!!) wollte unserer Enkeltochter nun seinen Namen schenken, damit der Herzenswunsch der Kleinen in Erfüllung geht und alle einen Namen tragen, da demnächst auch noch ein Geschwisterchen dazu kommt.
Die Sache ist recht kompliziert, da wieder einmal alles über das Gericht laufen muß, weil der Erzeuger einer Namensschenkung nicht zustimmt!!!
Die ganze Sache zehrt unheimlich an unseren und den Nerven unserer Enkeltochter! Wir verstehen nicht, das alles über das Gericht laufen muß; warum gibt es denn das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht??? So langsam zweifeln wir an der Phrase: Zum Wohl des Kindes!!!
Hat jemand Erfahrung mit so einer Sache und könnte uns mit Rat zur Seite stehen???
Vielen herzlichen Dank

Antworten (1)
Familiennamen sind geschützt!

Manchmal lese ich im Internet in den Foren und wo keine Antwort steht, auch wenn der Artikel älter ist, gebe ich gerne mal meinen Senf dazu.

Fakt ist in diesem Fall:
Der Name gehört dem Vater, nicht der Mutter!
Sie kann mit dem alleinigen Sorgerecht mit dem Kind nach China auswandern, aber den Namen ändern kann sie nicht, denn:
Er gehört ihr nicht! Es ist der Name des Vaters!
Deshalb geht das ganze (leider!!!!) nur zu Lasten der Kinderseele über das Gericht!

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