Hallo Pxxx!
Unter Planet-Schule.de (eine Site des WDR, also vertrauenswürdig) findet sich folgender Text dazu:
st der Partner eines 14- oder 15-jährigen Teenagers bereits volljährig, aber noch nicht 21 Jahre alt, ist ein sexuelles Verhältnis ebenfalls unter Umständen erlaubt. Voraussetzung ist, dass der oder die Ältere keine Zwangslage ausnutzt und nicht für Liebesdienste bezahlt. Wer 21 Jahre oder älter ist und Sex mit 14- oder 15-Jährigen hat, macht sich strafbar, wenn er die fehlende innere Reife des Teenagers ausnutzt. Wann das der Fall ist, wird juristisch von Einzelfall zu Einzelfall entschieden. Schon der Versuch kann hier rechtliche Folgen haben. Besonders hart verfolgt wird sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. Aufsichtspersonen wie Erzieher, Lehrer, Ausbildungsleiter, Betreuer auf Freizeitausflügen oder Trainer im Sportverein dürfen laut § 174 keine intime Beziehung zu Jugendlichen haben.
Prinzipiell gilt für alle Minderjährigen, dass ihre Eltern die Verantwortung für sie tragen und für ihre Sicherheit sorgen müssen. Grundvoraussetzung für den Umgang von Jugendlichen unter 18 Jahren mit anderen Jugendlichen ist deshalb immer, dass die Eltern einverstanden sind. Sind sie das nicht, können sie jederzeit ihren Kindern verbieten, ihren Partner zu treffen – auch wenn die beiden nach strafrechtlichen Kriterien sogar miteinander schlafen dürften. Wenn der Freund oder die Freundin Drogen nimmt oder Alkohol trinkt, dürfen sie ihrem Kind sogar jeglichen Kontakt verbieten, um es zu schützen
Wichtig ist demnach, dass unbedingt die Eltern Bescheid wissen und es auch akzeptieren. Sollte es - aus welchen Gründen auch immer - zu einer Anzeige kommen, wird das allerdings schwer zu beweisen sein, dass die Eltern davon wussten und es akzeptierten... Schwierige Sache. Aber ich kenne hunderte solcher Beziehungen, und es ist noch nie was passiert (zumindest im rechtlichen Sinne...).
Ich wünsch dir mit ihr viele glückliche Stunden/Tage/Monate/Jahre ;-)
Kermit ;-)