Scheidung/Trennungsjahr oder beschleunigte Scheidung?

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Scheidung. Meine Frau und ich waren schon 1, 5 Jahre getrennt und wollten es danach, auch wegen unserem Kind nochmal versuchen. Die ist wieder in unser gemeinsames Haus zurück gekommen. Jetzt, ein halbes Jahr später stellen wir beide fest, dass es nicht mehr klappt. Sie hat eine neue Wohnung. Müssen wir, auch wenn der einvernehmliche Wunsch zur Scheidung da ist nochmal ein Trennungsjahr abwarten?
Es gibt schon eine Scheidungsfolgevereinbarung. Ich übernehme das Haus und den Kredit und bleibe auch im Ahaus wohnen. Unser Sohn bleibt bei ihr angemeldet, kann aber gederzeit zu mir kommen. Sie ist Selbstständig als Friseurin. Wie sieht es da noch mit Unterhalt aus?
Gibt es eine beschleunigte Scheidung?

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Antworten (3)

Das Trennungsjahr dürfte durch sein.

Da den Antrag auf Scheidung ohnehin nur ein Anwalt stellen darf und ein Fachanwalt für Familienrecht nicht mehr kostet als ein gewöhnlicher anwalt, könnte dieser beschleunigen.

Allerdings: Der Versorgungsausgleich dauert wegen der Rentenversicherung (Antrag auf Kontenklärung notwendig) sehr lange (Monate)

Scheidung durch ein Gericht: ab 2 Monaten + bis zu einem Monat, um eine Scheidungsurkunde aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zu erhalten.

Das Amtsgericht prüft Ansprüche auf Scheidung von Ehegatten mit Kindern unter 18 Jahren oder für den Fall, dass einer der Ehegatten auf der Aufrechterhaltung der Ehe besteht oder die Scheidung auf jede erdenkliche Weise verhindert. In diesem Fall muss die Ehefrau oder der Ehemann, die die Ehe auflösen möchten, beim Gericht einen Antrag auf Zahlung einer staatlichen Gebühr stellen

Nein ich denke nicht, dass ihr noch ein Jahr durchhalten müsst.

Ich wart ja schon mal getrennt. Redet da mal mit einem Anwalt, der kann euch da sicher mehr dazu beraten.

Wenn man es einvernehmlich ausmacht, sollte da es keine Probleme geben.

Wegen dem Unterhalt kann ich leider nicht viel sagen, aber da ist die Frage, ob sie voll oder nur Teilzeit arbeitet.

Für den Sohn gibt es natürlich Unterhalt/Kindergeld.

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