Scheidung, Rechtsmittelverzicht, Möglichkeiten und Folgen

Unsere Ehe wurde geschieden, jedoch hat mein Exmann sich geweigert, auf Rechtsmittel zu verzichten. Im Voraus wurden bereits Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Hausrat und Sorgerecht/Umgang geteilt. Sein Ziel ist, die Rechtskraft der Scheidung hinauszuzögern, da ich vom neuen Partner schwanger bin und uns damit formal zu schaden (er würde zunächst in der Geburtsurkunde stehen). Welche Möglichkeiten hat er in dieser ein-monatigen Frist bis zur Rechtskraft der Scheidung? Welche Gründe gibt es, um bei OLG gegen durch die Richterin ausgesprochene Scheidung vorzugehen?
Vielen Dank!

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Antworten (3)
Auf jeden fall

Mann sollte auf jeden fall nicht den weg zum Scheidungs Anwalt / Berater umgehen sonst kommen sicherlich böse überraschungen auf ein zu auch wenn man sich noch gut mit seinem MANN/FRAU versteht sollte man sich absichern.
Hier mal eine Übersicht zum Online Beraten:

https://www.scheidung-siegen.de/index.html

http://www.steinmann-anwaelte.de/ehescheidungen-
scheidungsanwalt.php

http://www.kanzlei-westhaus.de/

https://www.anwalt.de/verzeichnis/rechtsanwaelte.php?stadt=Delmenhorst&thema=Scheidungsanwalt&cityid=837

Ich habe noch eine detailierte Frage:
mein Ehemann hat bei dem Scheidungsbeschluss nicht auf Rechtsmittel verzichtet. Nun habe ich nach einer Woche den Scheidungsbeschluss von meiner Anwältin erhalten, nicht vom Gericht. Ab wann beginnt die ein-monatige Frist der Rechtsmittel? Ab dem Eingang des Urteils beim Anwalt oder muss dieser vom Familiengericht nach Hause zugeschickt werden? Und wie erfahre ich, ob bei meinem Mann der Beschluss ebenfalls mit demselben Datum (auch bei seinem Anwalt erhalten??) eingegangen ist? Endet die Frist für Rechtsmittel eventuell unterschiedlich? Z. B. eine Partei im Ausland einige Wochen war?

Dein Exmann könnte am Oberlandesgericht noch Rechtsmittel binnen dieses einen Monats einlegen. Z.B. weil der der Meinung sei, das irgent etwas nicht so passt wie er es gerne Hätte.
Den Monat musst du dann wohl oder Übel abwarten. Allerdings kannst du deinen Freund als Vater bei der Geburt angeben, bzw im nachhinen die Vaterschaft "Überprüfen" lassen.

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