Spezielle Frage

Nachdem ich mich nach einigen Monaten, die ich für meine tolle Zeitarbeitsfirma arbeite, in meinen wohlverdienten Urlaub begeben hatte, bekam ich hierfur eine Abmahnung, da der Urlaub nicht schriftlich, wohl aber mündlich und ohne großen Widerspruch, beantragt wurde. Das eigentliche Problem ist, dass dieses Schreiben eine Woche vor Ende des Urlaubs eintraf und man mir mitteilte ich solle mich an meinem ersten Arbeitstag zur Frühschicht bei meiner Einsatzfirma einfinden. Zur Frühschicht eingetroffen wurde ich dann von meinem Meister nach Hause geschickt, da dieser mich auf Spätschicht eingeteilt hatte und während meines gesamten Urlaubs nicht einmal mit meiner Zeitarbeitsfirma über Frühschicht gesprochen hatte.

Wie schaut es hier mit Asprüchen meinerseits für die Zei die ich unnötig unterwegs war. Kennt sich hier evtl. mit solchen Fällen aus.

Weiterhin würde mich interessieren, ob Lehrgänge die für den Beruf erforderlich sind und -mit Absprache der ZA-Firma und der eingesetzten Firma- während der Arbeitszeit stattfinden, als Urlaub angerechnet werden dürfen.

Gruß und danke

Antworten (1)
Absprachen und Urlaub

Hallo,
ich hatte das gleiche Problem erfahren, wie Du es schilderst. Ich hatte ebenfalls bei einer großen Personalverm. gearbeitet und die mündlichen Absprachen wurden im Nachgang revidiert.
Ich habe es folgendermaßen gelöst:
1. solange keine schriftlichen Vereinbarungen vorliegen bist Du immer im Unrecht.
2. ich habe mich auf das mündliche besonnen, da ich keine weitere Alternative hatte. Geh hin zu Deinem Arbeitgeber. Bleib höflich, ruhig aber fordernd. Bereite das Gespräch vor und wenn es sein muss geh zweimal hin, auch wenn diese Gespräche Dir von Deinem Zeitkonto abgezogen werden.

Ich hatte auf Grund der nachfolgenden Gespräche und der ruhigen Art, die ich an den Tag legte (im Gegensatz zu meinem Ansprechpartner) meine Anliegen durchgesetzt. Man kann sehr viel mit Gesprächen erreichen.

Urlaub wegen Fortbildung:
Fortbildungen sind kein Urlaub. Wurden diese Fortbildungen von beiden Seiten genehmigt, dann muss das als Arbeitszeit angerechnet werden. Ist der Kurs inhaltlich auch nachweislich für den Job förderlich, ist es eh sehr leicht zu beweisen. Heb Dir die E-Mails zu diesem Vorgang auf und rede wieder mit Deinem Arbeitgeber.

Ich hoffe, dass Du für diese Ärgernisse als Belohnung eine Übernhame in die externe Firma erhälst. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Andrea

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