Spezielle Frage
Nachdem ich mich nach einigen Monaten, die ich für meine tolle Zeitarbeitsfirma arbeite, in meinen wohlverdienten Urlaub begeben hatte, bekam ich hierfur eine Abmahnung, da der Urlaub nicht schriftlich, wohl aber mündlich und ohne großen Widerspruch, beantragt wurde. Das eigentliche Problem ist, dass dieses Schreiben eine Woche vor Ende des Urlaubs eintraf und man mir mitteilte ich solle mich an meinem ersten Arbeitstag zur Frühschicht bei meiner Einsatzfirma einfinden. Zur Frühschicht eingetroffen wurde ich dann von meinem Meister nach Hause geschickt, da dieser mich auf Spätschicht eingeteilt hatte und während meines gesamten Urlaubs nicht einmal mit meiner Zeitarbeitsfirma über Frühschicht gesprochen hatte.
Wie schaut es hier mit Asprüchen meinerseits für die Zei die ich unnötig unterwegs war. Kennt sich hier evtl. mit solchen Fällen aus.
Weiterhin würde mich interessieren, ob Lehrgänge die für den Beruf erforderlich sind und -mit Absprache der ZA-Firma und der eingesetzten Firma- während der Arbeitszeit stattfinden, als Urlaub angerechnet werden dürfen.
Gruß und danke