Verfällt ein Kur-Anspruch nach 3 Jahren?
Meine Frau hat diverse Krankheiten (Morbus Crohn, Fibromyalgie und dadurch auch psychische Probleme), hat aber versäumt den Kurantrag innerhalb von drei Jahren zu stellen. Verfällt danach der Anspruch oder kann man den Antrag jederzeit wieder stellen und müssen Ärzte das mit Gutachten wieder neu bestätigen? Wer kennt sich da aus und könnte mir Tipps geben? Gruß, ThomasMatze