Versicherungspflichtige Teilzeittätigkeit und Freiberuflich - bin ich gesetzl. Krankenversichert?

Ich werde ab nächsten Monat vormittags eine versicherungspflichtige Teilzeitstelle antreten und danach meinen Hauptverdienst freiberuflich haben. Bin ich durch die Teilzeitstelle automatisch gesetzlich Krankenversichert oder brauche ich für meine freiberufliche Tätigkeit ein private Absicherung? Wer kennt sich auf diesem Gebiet aus und könnte mir dazu Infos geben? Danke vielmals. Gruß, Kathi

Antworten (1)
Pflichtversicherung

Sobald man ein Versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnimmt ist man gesetzliche krankenversichert. Allerdings wird bei der Steuererklärung geprüft, wieviel man mit der Teilzeittätigkeit und mit der freiberuflichen Tätigkeit verdient. Es kann unter Umständen passieren, dass das Finanzamt mit den Krankenkassen abstimmt und wenn der Verdienst aus der freiberuflichen Tätigkeit höher ist, muss man zusätzlich in die Krankenkasse einzahlen, da der Verdienst auf den des Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses angerechnet wird.

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