Weihnachtsgeld im Vertrag

Hallo
Ich habe eine Frage bezüglich dem Thema Weihnachtsgeld. In meinem Vertrag sind mehrere Punkte aufgelistet aus denen ich nicht schlau werde.

§ 5 Sonstige Leistungen

(1) Der Arbeitnehmer erhält eine Sonderzahlung/Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Bruttomonatsgehalts oder in Höhe von .......... €, die/das mit der Gehaltsabrechnung für .......... abzurechnen und auszuzahlen ist.

(2) Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als 12 Monaten in einem Geschäftsjahr wird die Sonderzahlung/Weihnachtsgratifikation pro rata gezahlt.

(3) Die Sonderzahlung/Weihnachtsgratifikation ist eine freiwillige Leistung und begründet auch bei mehrmaliger Gewährung keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.

Jetzt ist die Frage steht mir Weihnachtsgeld zu? Ich bin seit dem 1.12.2016 bei der Gesellschaft beschäftigt und wollte natürlich im letzten Jahr nicht nach fragen.

Wenn ich das richtig verstehe habe ich einen Anspruch auf ein Bruttomonatsgehalt oder etwa nicht?

Schonmal Danke für eure Hilfe.

Antworten (1)

Hey Peick92,

also gesetzlich hast du keinen Anspruch darauf. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist dir Weihnachtsgeld zu zahlen. Es sei denn, du hast einen Tarifvertrag. Dann ist er daran gebunden. Ist das bei dir der Fall?
Es gibt da noch die betriebliche Übung. Die besagt, dass bei wiederkehrenden Zahlungen des Arbeitgebers wie z.b. Weihnachtsgeld 3 Jahre in Folge, ein Verpflichtung der Zahlung entsteht. Das gemeine daran ist nur, dass man theoretisch nach 2 Jahren die Zahlung einstellt und so der Verpflichtung entgeht, im kommenden Jahr zahlen zu müssen...
Am besten, man fixiert es deutlich im Vertrag.

Beste Grüße

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