Wer kennt sich aus - es geht um das gemeinsame Sorgerecht

Hallo zusammen

es geht um das gemeinsame sorgerecht! ich habe in einer 5 jährigen partnerschaft gelebt aus der auch ein 3 jähriger sohn hervorgeht.nun hat sich mein freund von mir getrennt weil er zu seiner frau zurück gegangen ist. nun ist es so ich bin aus liebe zu ihm in seine 700 km entfernte heimatstadt gezogen weil ich an eine gemeinsame zukunft geglaubt habe. jetzt möchte er das gemeinsame sorgerecht haben wogegen ich auch nichts einzuwenden habe aber er will mir auch verbieten lassen notfalls per gericht wieder zurück zu ziehen.wie stehen da jetzt meine chancen das ich nach hause kann denn mich hält hier nicht weder arbeit noch sonstwas.er droht mir das er es nicht zulassen wird das ich zurück gehe wegen unserem sohn ich könne gehen aber nicht das kind. ich hab nun wirklich angst das ich gezwungen werde hier bkleiben zu müssen nur damit bei ihm alles in reih und glied ist denn sein leben ist ja nun wieder ok. er denkt aber nicht daran das es mir hier sehr schlecht geht ....ich will ihm auch das kind keinesfalls entziehen er kann ihn sehen wann immer er es bewerkstelligen kann aber ich möchte einfach hier weg .

Antworten (2)
....

Laß dich nicht unter druck setzen.!!!!!!!!!!
Den das macht er, indem er dior so einen Müll erzählt.
Kein Gericht kann dir verbieten wegzuziehen, das verstößt gegen das Grundgesetz.
ihr seit nicht verheiratet und somit muß (NUR DU) dem gemeinsamen sorgerecht zustimmen.
Auch kann er dir nicht verbieten wegzuziehen, auch wird das gericht sowas nicht machen.
ich sehe das so, das er sich eine tür bei dir offenhalten will wenn es in der anderen beziehung scheitert.

Sonja

Hallo
Ich würde Ihm das Sorgerecht nicht geben. wenn er schon mit so sachen droht auf gut Deutsch.Jeder sagt so wie auch das Rat vom Jugendamt wenn man nicht verheiratet ist sollte das Sorgerecht immer bei der Mutter sein, dass nicht sollche Probleme auftreten da dass kind immer dazwichen steht und wenn er das Sorgerecht z.b dan auch hat dan hat er somit auch ein bestimmungs recht das heißt sie müssten beide einverstanden sein wo jemand hinzieht und sich bei allen sachen absprechen wenn es um das Kind geht und es werden dan auch immer von beiden Elternteilen die Unterschrieften gebraucht.
Wenn Sie aber Ihm das Sorgerecht nicht geben dan können Sie machen was Sie wollen und er hat nichts zu sagen Sie können mit Ihrem Kind zurück ziehen und ihr freund kann das Kind drotzdem besuchen.Er kann Ihnen mit sowas nicht Drohen das hat er nicht zu enscheiden ich hoffe ich konnte eventual Helfen

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