Werden beim Schwimmen die Fehlstart-Provokateure besonders bestraft?

Bei Olympia habe ich einige Schwimmwettbewerbe gesehen. Zu den Fehlstart-Regelungen würde mich mal interessieren, wie eigendlich die Schwimmer bestraft werden, die zwar den Fehlstart nicht gemacht haben aber diesen durch Zucken oder so provoziert haben. Wie ist das geregelt? Danke für euere Infos dazu. Gruß, Subbi

Antworten (3)

Von einer Bestrafung habe ich noch nie etwas gehört. Ich denke auch, dass das wohl nur in Ausnahmefällen vorkommt, dass jemand einen Fehlstart provoziert. Das ist wohl eher die nervliche Anspannung vor so einem Wettbewerb, die dazu führen kann.

DANKE

Hallo Kermit, vielen Dank für deine so ausführliche Antwort, man merkt das du ein Fachmann im Schwimmsport bist.

Lieben Dank nochmal

Moderator
Hallo Subbi!

Ich bin ja freudig überrascht, dass mal eine Frage zum Thema Schwimmen von einem registrierten User kommt. Da kann man davon ausgehen, dass das kein gefakter Beitrag ist, bei dem der Schreiber die Antworten sowieso nicht liest...

Zu deiner Frage: Ich kann sie nur anhand der Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes beantworten. Die Regelungen bei Olympischen Wettkämpfen ist aber sicher dem gleichzusetzen, sonst würde - nehm ich zumindest an - die deutsche WB entsprechend angepasst.

Zunächst muss man wissen, ob die Ein-Start- oder Zwei-Start-Regel angewandt wird. Das wird vorher in der Ausschreibung zum Wettkampf durch den Veranstalter festgelegt.

Dann spricht $125 der Wettkampfbestimmungen Schwimmen:
7) Der Schiedsrichter und der Starter sind berechtigt zu entscheiden, ob der Start einwandfrei ist. Erkennen sie auf Fehlstart, -wird bei der Ein-Start-Regel jeder Schwimmer, der vor dem Startsignal startet, nach Beendi-gung des Wettkampfes disqualifiziert, -müssen sie bei der Zwei-Start-Regel bei dem ersten Fehlstart die Schwimmer zurückrufen.
9) Der Starter oder der Schiedsrichter muss nach einem Fehlstart die Schwimmer ermahnen, nicht vor dem Startsignal zu starten. Beim zweiten Start ist jeder Schwimmer zu disqualifizieren, der vor dem Startsignal startet. Ertönt das Startsignal, bevor die Disqualifikation ausgesprochen ist, ist der Wettkampf fortzusetzen. Der betroffene Schwimmer ist nach Beendigung des Wettkamp-fes zu disqualifizieren. Erfolgt die Disqualifikation vor dem Startsignal, ist das Startsignal nicht zu geben. Die verbleibenden Schwimmer sind über die zu erwartende Bestrafung zu belehren, dann erfolgt der nächste Start.

...und das wird warscheinlich deine Frage beantworten:
10) Der Starter muss dem Schiedsrichter die Schwimmer melden, die den Start verzögern, einer Anweisung absichtlich nicht folgen oder sich sonst beim Start nicht korrekt verhalten. Diese Schwimmer können durch den Schiedsrichter disqualifiziert werden.

Wie bei so vielem liegt die Entscheidung alleine beim Scheidsrichter...

So, ich hoffe, ich konnte dir helfen!

Und falls du selbst das Wasser liebst: Viel Spaß beim Schwimmen!!!!

Kermit

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