@joni01
Mit 14 Jahren oder etwas weniger ist man zwar kein Kind mehr, aber auch noch kein Erwachsener.
Deshalb gibt es Gesetze die die Rechte und Pflichten jedes Bürgers regeln.
Das für Jugendliche nennt man JUGENDSCHUTZGESETZ.
Wie der Name schon sagt, soll es Jugendliche schützen.
So wird zum Beispiel der Ausschank von Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren verboten.
Das hat einen einfachen Grund. Die Organe von Kindern und Jugendlichen sind wesentlich empfindlicher, was Giftstoffe (Alkohol, Nikotin etc.) betrifft.
Ihr solltet nie vergessen, das Alkohol ein Nervengift ist, das zu schwren Hirnschäden oder Leberschäden führen kann. Je früher man seinen Körper damit belastet, umso gravierender sind die Spätfolgen.
Nichtzuletzt schützen euch Gesetze vor sexuellen Mißbrauch durch Erwachsene.
Die meisten Jungen und Mädchen unter 16 Jahren halten sich zwar für Erwachsen, sind es aber weder körperlich noch geistig.
Ich arbeite zur Zeit in einer Notaufnahme einer großen Klinik. Glaubt mir, wenn ihr jedes Wochenende das "Elend" von volltrunkenen "Kindern" miterleben müßt, dann würde euch der Spass am "Komasaufen" vergehen.
Gott sei Dank blieb mir bisher ein "Totgesoffener" erspart. Aber das ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis ich das auch erleben muß.