Wie sieht die Finanzierung aus, wenn die Mutter nach einem Schlaganfall in ein Pflegeheim muss?

Guten Tag! Meine Mutter erlitt vor fünf Wochen einen schweren Schlaganfall. So wie es aussieht, wird sie wohl ein Pflegefall bleiben und muß in einem Heim untergebracht werden. Ich bin die einzige Tochter und alleinstehend. Wie sieht die finazielle Regelung in diesem Fall aus? Wieviel % der Kosten muß ich selbst übernehmen? Kennt sich das jemand aus und kann mir weiterhelfen? Herzlichen Dank! Liebe Grüße GudrunO

Antworten (5)
Bundessozialhilfegesetz

Habe heute nachgelesen, daß nur Sohn oder Tochter für Zuzahlung herangezogen werden, bei einem Einkommen von 2500, -€ netto, liegt die Zuzahlung zwischen 150.- bis 250, -€. Vom Gehalt wird aber noch Miete usw abgezogen. Wie dann genau berechnet wird, weiß ich nicht.

Pflegefälle werden über die Pflegeversicherung abgedeckt. Der Prüfungsvorgang ist sehr aufwendig, da es verschiedene Pflegestufen gibt und dise beinhalten mehr oder weniger Zushcüsse zur Pflege im Heim oder zuhause. Die Rente des Erkrankten und zukünftig zu Pflegenden wird auch mit angerechtnet.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung übernimmt die kOsten für die Pflege und den Heimplatz. Allerdings gibt es in der Pflegeversicherung verschiedene Stuffen, die von einem Mitarbeiter der Krankenkassen festgelegt werden.

Moderator
@Gudrun

Wenn deine Mutter in ein Pflegeheim muss übernimmt ein Teil die Pflegeversicherung, dann fließt die Rente dorthin und wenn das nicht reicht, dann gibt es den Elternunterhalt zu dem du als Tochter verpflichtet bist. Dabei gibt es ein Schonvermögen, wie hoch das ist, kannst du auf vielen Seiten nachlesen. Google einfach nach 'Elternunterhalt'. Wir müssen das für dich nicht alles neu erklären. Auf der Seite des ARD-Ratgeber Rechts heißt es dazu 1 500 Euro (Netto) sind Selbstbehalt. Was du darüber hinaus verdienst wird zum begleichen der Pflegekosten verrechnet. Wohneigentum wird nicht berücksichtigt.

Schlaganfall

@Gudrun
Also bei uns in Österreich ist es so, dass die gesamte Pension ins Heim fliesst und der Rest vom Sozialamt zugeschossen wird.Der Pflegenden Person bleibt ein kleines Taschengeld. Erkundige dich bei deiner zuständigen Krankenkasse. L. G.

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