Hallo Heureka,
Die Frage ist wahrscheinlich falsch gestellt.
Ein Mietvertrag ist eine rechtlich einfache Geschichte zwischen Mieter und Vermieter. Der Vermieter muß wissen, wer die Wohnung mietet (da die Damen zu Dritt einziehen möchten, sollten sie alle drei aufgeführt sein) und die gegenseitigen Rechte und Pflichten werden darin, meist in Anlehnung an das BGB geregelt.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Vermieter seine Gesamtansprüche (Miete, Nebenkosten, Kaution, ggf. Schadenersatz-ansprüche...) gegen jeden einzelnen Mieter geltend machen kann.
Deshalb sollten die Damen untereinander in einem Vertrag regeln, wie im Falle von Tod, Pflegebedürftigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder auch nur des normalen Ausscheidens eines Mitgliedes zu verfahren ist.
Sollte nur eine Dame den Vertrag schließen (wird sich der Vermieter nicht drauf einlassen), ist sie allein für die Wohnung verantwortlich. Nach ihrem Tod würde das normale Erbrecht greifen, d.h. in der Regel erben dann die Hinterbliebenen den Mietvertrag, den sie dann mit gesetzlicher Frist kündigen können ohne dass die anderen auf die Wohnung Anspruch hätten.
Nette Idee mit einigen versteckten Fallstricken.
Viel Erfolg wünscht dir und deiner Mutti
Klausi