Zwangsurlaub wg. Werksferien
Hallo,
ich bin seit Juni 2012 über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Der Einsatzbetrieb hat im Sommer zwei Wochen Betriebsferien. Nun soll ich Überstunden machen oder das auf mein Zeitkonto mit Minusstunden schreiben lassen. Hat hier jemand vielleicht einen Tipp für mich, wie richtig reagieren? Ist das rechtlich zulässig? Habe eine Vertrag anch BZA DGB und finde hierzu nichts weiter. Vielen Dank, viele Grüße, Dario