Ab welchem Alter darf man sich einen Tunnel machen lassen (ohne Eltern)?

Meine schwester ist noch keine 13, will aber unbedingt einen tunnel.
unsere mutter ist strikt gegen so ein loch im ohr, was ich persönlich ein wenig verstehen kann.
aber ab welchem alter dürfte sich meine schwester diesen tunnel stechen lassen, ohne einwilligung unserer mutter?

Antworten (4)

Tunnel werden nicht extra gestochen sondern aus normalen Ohrlöchern gedehnt. Meist nimmt man die untersten, also die ersten Ohrlöcher.

Selbst hab ich mit 11 angefangen meine Ohrlöcher zu dehnen. Jetzt bin ich 13 und hab sie auf 8mm gedehnt. Meine Mum war war erst ewas sauer als ich auf 4mm gekommen bin, aber glaube danach auf 6mm und 8mm hat sie nicht mitbekommen.

Trotzdem hat sie mir letzten Winter zwei Industrials erlaubt, über die ich auch froh bin.

Eigentlich würde ich schon gern noch weiter dehnen, aber bin jetzt erstmal vorsichtig, weil ich auch noch will das meine Mum mir Septum und Bauchnabel erlaubt.

Verantwortungsvolle Studios stechen einen Tunnel erst, wenn man 18 Jahre alt ist. Da muss man auch den Ausweis vorlgen.

Einen Tunnel darf man sich wohl erst mit 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern machen lassen. Aber man sollte sich das auch genau überlegen, das ist dann für ein Leben lang. Wenn man noch keine Ohrlöcher hat, dann ist es vielleicht erstmal gut, wenn man sich Ohrlöcher stechen lässt und dann kann man immer noch entscheiden, ob man sich einen Tunnel machen lassen möchte.

Hallo Lil

Da es sich dabei im weitesten Sinne um eine OP handelt, die nicht notwendig ist, kann es als Körperverletzung geahndet werden. Jeder verantwortungsbewusste Elternteil wird betrebt sein, hier vehement entgegen zu wirken.
Deine Schwester sollte auch bedenken, dass sie sich durch solche und ähnliche Verunstaltungen bei der späteren Berufswahl ggf. selbst im Weg steht, da viele Berufe im öffentlichen Bereich derartiges nicht tolerieren.
Der Tätowierer, oder wer immer das durchführen soll, wird sich darüber bewusst sein müssen, dass ihm beim fehlenden Einverständnis des Erziehungsberechtigten eine Klage ins Haus steht.
Vieleicht sollte deine Schwester nochmal dringend darüber nachdenken, ob das Alles nötig ist, um einer kurzlebigen Modererscheinung zu fröhnen oder vieleich sogar nur um, ihren Kopf duchzusetzen...

Liebe Grüße
Klausi

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