Hallo Lil
Da es sich dabei im weitesten Sinne um eine OP handelt, die nicht notwendig ist, kann es als Körperverletzung geahndet werden. Jeder verantwortungsbewusste Elternteil wird betrebt sein, hier vehement entgegen zu wirken.
Deine Schwester sollte auch bedenken, dass sie sich durch solche und ähnliche Verunstaltungen bei der späteren Berufswahl ggf. selbst im Weg steht, da viele Berufe im öffentlichen Bereich derartiges nicht tolerieren.
Der Tätowierer, oder wer immer das durchführen soll, wird sich darüber bewusst sein müssen, dass ihm beim fehlenden Einverständnis des Erziehungsberechtigten eine Klage ins Haus steht.
Vieleicht sollte deine Schwester nochmal dringend darüber nachdenken, ob das Alles nötig ist, um einer kurzlebigen Modererscheinung zu fröhnen oder vieleich sogar nur um, ihren Kopf duchzusetzen...
Liebe Grüße
Klausi