Jeder Arbeitgeber hat das Recht, seinen Arbeitnehmern aus wichtigem Grund zu kündigen. Dazu kann die Auflösung einer Abteilung genauso gehören, wie eine Reduzierung seiner Kapazitäten, das Wegbrechen von Kundenstämmen oder das längerfristige Ausbleiben von Aufträgen (diese Liste ist nicht vollständig).
Niemand kann ihn zwingen, an einem einmal eingestellten Mitarbeiter "auf ewig" festzuhalten. Er hat in solchen Fällen immer ein Kündigungsrecht. Bei einem Rechtsstreit kann es, wenn der Arbeitgeber berechtigt gekündigt hat, nur darum gehen, ob die Kündigung "sozial gerechtfertigt" war. Dabei wird geprüft ob andere Mitarbeiter vom sozialen Status her (Kinder, Familienstand, Altersstruktur..) die Kündigung sozial besser verkraftet hätten, wobei natürlich auch ein klein wenig, die Qualifikation und Leistungsbereitschaft des betroffenen Arbeitnehmers mit einfließen darf.
Das wird vom Arbeitsgericht geprüft, und daraus kann ggf. ein Abfindungsanspruch abgeleitet werden.
Viele AG umgehen diesen Rechtsstreit, indem sie von sich aus eine Abfindung anbieten - ein grundsätzlicher Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Sorry, lieben Gruß
Klausi
Habe kündigung erhalten und wieviel abfindung kann ich für 5 jahre im unternehmen verlangen, wurde betriebsbedingt entlassen
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