Vermögensberaterin: Neue Erwerbstätigkeit bis Ablauf der Kündigungsfrist möglich?

Hallo, ich bin seit knapp zwei Jahre Vermögensberaterin bei der DVAG. Ich bin selbstständig tätig und habe ein eigenes Gewerbe angemeldet. Dazu jedoch auch einen Vermögensberater-Vertrag unterschrieben. Leider klappt es abschlusstechnisch so gar nicht bei mir und ich lebe seit längerem am absoluten Existenzminimum, wenn nicht sogar darunter aufgrund der Krankenversicherungen und anderen Absicherungen. Nur dank meines Mannes schaffen wir es finanziell noch einigermaßen über die Runden. Lange wird das allerdings nicht mehr gehen.

Nun habe ich mich dazu entschlossen den Beruf zu wechseln und bei der Deutschen Vermögensberatung zu kündigen sowie mein Gewerbe abzumelden. Im Vertrag steht hierbei jedoch folgendes:
"Kündigung der Vermögensberater-Praxis 6 Monate zum Quartalsende." Richtig, sechs Monate. Das hieße bei heutiger Kündigung, wäre das erst der 30 September! Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und die Gesellschaft behält sich das Recht bzw die Möglichkeit vor, "die Erbringung der vertraglichen Pflichten des Vermögensberaters widerruflich freizustellen".

Nun würde ich gerne in einem anderen Berufsfeld beginnen, um mich finanziell wieder auf die Beine zu stellen. Leider steht das im Vertrag nicht drin, ob ich einen anderen Vollzeitjob beginnen kann, geschweige denn "nebenbei" in Vollzeit zu arbeiten, bis das Arbeitsverhältnis im Vertrag endet. Es steht jedoch drin, dass "anderweitige Tätigkeiten erlaubt, jedoch schriftlich anzuzeigen sind. Die Tätigkeit dürfe frühestens 21 Tage nach Eingang der Anzeige und aller notwendigen Unterlagen aufgenommen werden".

Kann ich also eine Vollzeitstelle annehmen und diese der Gesellschaft/Arbeitgeber mitteilen? Es geht um Jobs im Einzelhandel oder als Putzkraft. Also kein "Wettbewerbsverbot" in diesem Sinne.

Bin leider etwas aufgeschmissen, da ich mich möglichst schnell anderweitig orientieren will, da nicht nur mein Bankkonto unter der momentanen Lage leidet, sondern auch meine Ehe. Hoffe sehr auf schnelle Hilfe.

Antworten (1)
@SandraSchm

Ich habe mich vor ca. 20 jahren auch als vermögensberaterin versucht, mir ging es ähnlich wie dir, aber ich konnte damals problemlos meinen vertrag kündigen.
ich weiß das sich seitdem einiges geändert hat, deshalb würde ich an deiner stelle nicht gut gemeinten ratschläge von hier vertrauen, sondern mich von fachleuten beraten lassen. als ersten schritt empfehle ich dir die verbraucherzentrale, die können dir mit sicherheit sagen welche rechte und pflichten du hast. außerdem gibt es eine rechtsberatung, ich meine von fachanwälten, darüber solltest du vielleicht nachdenken, auch wenn es mit kosten verbunden ist.
ich wünsche dir viel glück!

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