Allein oder gemeinsam selbstständig machen?

Hallo..
Hab da ein paar fragen die mir seid gewisser zeit durch den kopf gehen.
Auf ein beratungsgespräch im AAmt warte ich leider schon seid 5wochen....

Also geht um folgendes.. ums ma kurz zu fassen..
ich bin jetzt 2 jahre arbeitslos..
will mich selbstständig machen
villt mit einem freund der momentan aber noch 1-2jahre bei der bundeswehr ist.
1. ich habe 4000euro schulden. letztes jahr die eidesstaatliche unterschrieben und im vorstrafenregister ein eintrag wegen betrug "dummer ebay fall wo der käufer behauptete das produkt wäre defekt"

Kann ich mich mit meinen SCHLECHTEN Grundvoraussetztungen überhaupt selbstständig machen?
Oder wäre es besser es über den freund laufen zu lassen"dersauberist"
allerdings würde er keine hilfe vom amt bekommen!?

Danke euch für alle antworten und meinungen.

Antworten (1)
Lass es

Ohne entsprechende Hintergrundinformationen kann ich keine umfangreiche Antwort geben. Es hindert dich keiner dran dich selbständig zu machen - auch kein Insolvenzverfahren. Allerdings dürfte es unwahrscheinlich sein von der Arge ein Einstiegsgeld zu erhalten.
Tipp: Besuche erst einmal einen Existenzgründungslehrgang bei der IHK.

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