Beim Überholen zu dicht eingeschert - Anzeige wegen Nötigung?

Hallo,

Ich hätte eine Frage. Ich saß nach langer Autofahrpause wieder mal am Steuer, um mich quasi wieder einzugewöhnen. Beim überholen von links und wieder einordnen in die rechte Spur (Autobahn) hab ich mich ein bisschen verschätzt und bin zu dicht eingeschert. Mein Vater meinte, der Hintermann hat auch lichthupe gegeben (ich selbst hab es nicht gesehen). Meint ihr, ich muss jetzt mit einer Anzeige wegen Nötigung rechnen?

Viele Grüße

Antworten (2)
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Der Autofahrer war wohl nur entwas erschrocken, wenn der Abstand zu gering war. Eine Anzeige kommt da meist nie zu Stande.
Zwar ist man im ersten Moment immer sauer, aber später denkt man anders darüber nach.
Geht zumindest mir so :-)

Hallo,

wo war das denn? Also z.B. auf der Autobahn passieren ja einige solcher Fälle. Daher ist es dort eher unwahrscheinlich, dass jemand sich das Kennzeichen merkt und dich anzeigt, vor allem wenn dieser Autofahrer alleine ist (auf der Autobahn fährt man ja auch 100-140 mindestens, da ist es schwieriger gleichzeitig irgendetwas aufzuschreiben).

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