Bestrafung wegen Verlust der Jungfräuligkeit

Hey Leute,
eine Freundin von mir hat vor Kurzem mit einem
Jungen geschlafen und hat das im Vertrauen ihrem Vater erzählt.
Doch er will sie jetzt dafür bestrafen und ihr etwas verbieten,
das ihr echt wichtig ist.
Sie ist übrigens 14.
Was denkt ihr darüber?
Kann man seine Tochter bestrafen, nur weil sie Sex mit einem Jungen hatte?
Danke schon mal für eure Antworten,
Joshuaa

Antworten (5)
@ Joshuaa

Nun mit den Verständnis meine ich das so, dass man kurz nicht weiss, was man machen soll, weil man ggf. geschockt ist und dann erstmal eine unbedachte und dumme Bestrafung findet. Aber wie gesagt: danach würde ich es kurze Zeit zurück nehmen und natürlich mich entschuldigen.

@MissMarieIsCurious

Ich bin voll und ganz deiner Meinung und das mit dem Vertrauen stimmt auch voll und ganz.. :/

@moechtegern

Gesetzlich verboten war es nicht, da sie bereits 14 war und ihr ehemaliger Freund nicht viel älter ist. Doch wieso hast du für eine Bestrafung Verständnis? Und sie hat ihren Vater vor vollendete Tatsachen gestellt. Doch muss man sich die Erlaubnis der Eltern einholen? Ich denke nicht.

Moderator
@Joshua

Ich denke diese Entscheidung war außerordentlich dumm. Ab 14 darfst du Sex haben, das ist gesetzlich erlaubt.

Ich kann mir vorstellen, dass die Eltern es schlecht finden, vielleicht zu früh, aber eigentlich sollten sie doch froh sein, dass ihre Tochter mit ihnen darüber spricht. Dieses Vertrauen ist jetzt zerstört und deine Freundin wird in Zukunft sicher ihren Eltern nichts mehr erzählen.

Deshalb die Eltern dürfen das, aber es ist dämlich, sie dafür zu bestrafen.

Mmh

Bin 16m.
Ich hätte verständnis dafür, dass man zuerst einen bestrafen will, zumindest bei so einem alter und vor allem wenn indem Fall der Junge noch was älter wäre, aber ich selber würde dann die Bestrafung zurücknehmen bzw. nochmal darüber nachdenken.
Finde ich zumindest:
Wenn man allerdings mit dem Vater und oder die Mutter darüber geredet hat, dass man sein Erstes Mal mit einen bestimmten machen will, sollte man auch wissen ob man wirklich diese Entscheidung nun wirklich durchführen will.
P.s. was Gesetze angeht weiss ich es nicht, aber ich glaub es müsste sogar erlaubt sein, laut Gestz.

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