Erste eigene Wohnung - Fragen zur Miete

Hallo an alle,
bin 18 Jahre alt und bin ab Oktober bei der Bundeswehr. Möchte von zu Hause ausziehen. Da haben sich mir aber viele viele Fragen entgegengeworfen die von euch beantwortet werden wollen =)

also meine fragen:
was bedeutet kaltmiete? wie teuer ist normal für 80 m²

was ist in der kaltmiete enthalten? wasser? strom?

wie viele nebenkosten kommen auf mich zu und was ist in ihnen enthalten?

was ist kaution oder genossenschaftsanteil???

auf was sollte ich besonders acht geben? womit zocken mieter einen ab?

ist eine küche und ein bad immer in der wohnung?

vielen dank im vorraus

Antworten (1)
Hallo nico,

Das sind 'ne Menge Fragen auf einmal...aber ich versuchs 'mal:

Kaltmiete, ist die Nettomiete, die du zahlen mußt ohne sämtliche
Nebenkosten, die noch dazu kommen. Die Nettomiete wird vom Vermieter
innerhalb eines Spielraumes, der von Alter, Ausstattung und Lage der
Wohnung abhängt, festgelegt. Für eine durchschnittliche Ausstattung
(Küche, Bad und Heizung vorhanden und in modernem funktionsfähigem
Zustand) wird auf dem Land ab ca 4, 00 €/qm, in Kleinstädten ab ca. 4, 50
€/qm verlangt - in Großstädten liegt die Miete oft wesentlich höher, es
gibt aber oft einen "Mietspiegel", der den Spielraum des Vermieters
begrenzt, und den du bei der Gemeindeverwaltung abfragen kannst. Daraus
resultiert für deine "normale 80 qm Wohnung" ein Netto-Mietzins
(Kaltmiete) von 320, 00 bis gut 1000, 00 €.

Damit dürfte auch die zweite Frage beantwortet sein: In der Kaltmiete
sind keine weiteren Kosten enthalten.

Die Nebenkosten, die über die Miete mit abgerechnet werden, müssen
explizit im Mietvertrag aufgeführt werden und können personenbezogen und
regional sehr individuell ausfallen - der Vermieter ist hier zwar an die
Gesetzmäßigkeiten der Wirtschaftlichkeit gebunden, manche legen hier
jedoch einen sehr großzügigen Maßstab an. Ich bin Vermieter von 80qm
großen Wohnungen in einer Kleinstadt und bei mir sieht die Abrechnung
p.a. gerundet ungefähr wie folgt aus:
Grundsteuer/Strassenreini9gung: 115, 00 €
Versicherungen: 95, 00 €
Schornsteinfeger: 40, 00 €
Kabelfernsehen: 97, 00 €
Wasser/Abwasser: 130, 00 €/Person
Müllabfuhr: 40, 00 €/Person
Daraus resultieren in meinem Beispiel 517, 00 €/p.a/Person also ca. 43, 00
€/Monat. Diese Aufstellung beinhaltet keine Heizkosten, die ebenso wie
Aufzugwartung, Kosten für Hausmeister, Gartenpflege, Reinigung von
Gemeinschaftsräumen usw dazu kommen können und -wie gesagt- regional und persönlich sehr weit differieren können.
Für Heizung(Gas) und Strom liegt die Rechnung bei mir ca. bei 120
€/Monat, weiter gehen die Zahlungen dann mit Telefon, GEZ und den
weiteren Annehmlichkeiten, die man vom Hotel "Mama" so gewohnt ist.

Eine Kaution kann der Vermieter als "Sicherheitsleistung" verlangen, um
nach Ende des Mietverhältnisses mit Rückständen und Schäden
aufzurechnen, die aber von diesem zu belegen sind. Als Kaution können
bis zu 3 Netto-Kaltmieten vor Beginn des Mietverhältnisses verlangt
werden. Die Kaution steht dem Vermieter nicht in bar zu, sondern sie
kann ihm auch als Sicherungsschein eines Geldinstitutes oder als
Sparbuch übergeben werden. Er muß dann, wenn er darauf zugreifen will,
dem Geldinstitut die Rechtmäßigkeit nachweisen.

Als Mieter steht man sich am Besten mit einem mündlichen Mietvertrag:
Einziehen, vereinbarte Miete überweisen (Beleg) und der Vertrag ist zu
Stande gekommen - es gelten die Regeln des BGB - mit der Zahlung der
vereinbarten Miete sind alle Forderungen des Vermieters abgegolten.
Darauf werden sich die wenigsten Vermieter einlassen und auf einem
schriftlichen Vertrag bestehen. Die Verträge von
Wohnungsbaugesellschaften und die, die es im freien Handel zu kaufen
gibt, sind in der Regel oK. Wichtig ist vor allem, was in den Verträgen
handschriftlich nachgetragen wird - aber du sollest trotzdem alles
gewissenhaft lesen und Unverständliches plausibel erklären lassen.
Vorsichtig solltest du werden, wenn der Vertrag vom Vermieter selbst
verfasst wurde.

Abzocke ist mir in erster Linie über Abrechnung zu hoher Nebenkosten
bekannt geworden. Aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung, die dir
zusteht, sollte der Gesamtbetrag eines Postens (der im Mietvertrag
erwähnt sein muß), der Abrechnungsschlüssel (Verteilerschlüssel) und der
auf dich entfallende Betrag eindeutig hervorgehen. Im Zweifelsfall
stehen dir Kopien der Originalrechnungen gegen Erstattung der
Kopiekosten zu.
Im Laufe der Zeit wird die Wohnung nicht besser: normale Abnutzungs- und
Verschleißerscheinungen an der Wohnung werden von manchen Vermietern
gerne mit der Kaution aufgerechnet - dies ist nicht zulässig, sondern
von den Vermietern hinzunehmen.

Küche und Bad müssen in keiner Wohnung vorhanden sein - du solltest aber
darauf achten, dass die Anschlußmöglichkeiten für deine Vorhaben gegeben
sind. Mußt du hier viel selbst einbauen, sollten Kosten und Nutzung nach
Mietende vertraglich geregelt sein und die Miete sollte deutlich unter
der einer "Vollausstattung" liegen.

viel Spass beim Wohnen
Klausi

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