Kann ein Raucherbein medikamentös behandelt werden?
Bleibt ein Raucherbein, wenn man es einmal hat, oder kann dagegen etwas getan werden...z.B. mit Medikamenten?
Gruß Merle
Bleibt ein Raucherbein, wenn man es einmal hat, oder kann dagegen etwas getan werden...z.B. mit Medikamenten?
Gruß Merle
Du sprichst mir aus der seele - traurig, aber wahr !
schade das es nicht längst unterbunden wurde.
Und weiter geht die Privatfehde zwischen "Smoker-Wolfi" und "mariolove" - Sie ist ätzend, kindisch - und total überflüssig!
GUTE KLINIKEN, die NICHT NUR an Geld durch Operationen denken, behandeln sogenannte Raucherbeine-, oder besser starke Durchblutungsstörungen durch Plaque (Arteriosklerose) z.B. bei Diabetiker, mit der X-PLAQUE (CHOLIN) Spritze.
Diese wirkt schnell und effektiv, da diese Plaque einfach auflöst.
@mariolove
wie Smoker-Wolfi bereits korrekt dargelegt hat..........
Eine Hausordnung BEZIEHT sich auf eine gesetzliche GRUNDLAGE und verweist somit u.a. auch auf bestehende Gesetze.
Dennoch ist eine Hausordnung KEIN gesetzlicher Erlass und der Verstoss gegen selbige kann daher nicht geahndet werden.
Wer z.B. in einem Hotel raucht, obwohl Rauchverbot herrscht, kann NUR des Hauses verwiesen werden, täte man dies wiederum nicht, würde man sich des Hausfriedensbruch schuldig machen....., nicht mehr und nicht weniger.
Alles Weitere ergäbe sich ggf. in einer ZIIVILKLAGE......
Anders sähe es aus in Öffentlichen (staatseigenen) Gebäuden, hier greifen Gesetze, so z.B. das gesetzliche Rauchverbot.
...um hier mal ein wenig Dampf 'rauszunehmen:
Hausordnungen stehen auf einer Ebene mit Bedienungsanleitungen, Wartungsanweisungen und ähnlichem, von denen der Gesetzgeber sagt - so, wie es hier geschrieben steht sollte es gemacht werden. Man kann davon abweichen, wenn man, wenn man anders verfährt, die gleiche Sicherheit gewährleisten kann. Solange alles gut geht, ist das oK,
Passiert etwas, wird der Gesetzgeber/Richter immer auf die Seite der Richtlinie stellen und fragen, warum man davon abgewichen ist.
Liebe Grüße
Klausi
Wäre es nicht so traurig, könnte man über deine Ausführungen herzhaft lachen - aber du hast leider von nichts Ahnung!
Zwar schreibt ein Gesetz vor, was prinzipiell in einer Hausordnung geregelt werden kann und was nicht, aber Gesetze und Verordnungen sind öffentliches Recht, d.h. Verstöße dagegen werden von Amts wegen geahndet. Hausordnungen haben in keinster Weise den Status von Gesetzen und Verordnungen; Nichteinhaltung wird nicht geahndet und kann allenfalls zivilrechtlich verfolgt werden.
Jura - meinst du den "Schweizer Jura", das Mittelgebirge?
Dann vielleicht mag dein "kleiner Nachhilfeunterricht" stimmen.
Hausordnungen haben gesetzliche Grundlagen und werden als solche gehandhabt, wie "VERORDNUNGEN" eben als unterste gesetzliche Bestimmungen.
Und zum Bruch von Hausordnungen (Rauchen trotz Rauchverbots in Nichtraucher-Hotels!) aufzurufen, ist ebenso schlimm, noch dazu als Lokalpolitiker.
Mario
Zu deiner frage: ja, daß stimmt! ich persönlich hätte nicht gedacht das wie beide mal so 100% einer meinung sein werden.
ich denke man muß sich nicht gegenseitig sympathisch sein, daß geht auch nicht sonst wäre es in meinen augen a...kriecherei, man muß sich auch nicht scheinheilig umarmen oder sogar küssen - ABER man muß sich auch auch nicht gegenseitig das leben schwer machen. mein opa sagt immer: harte steine mahlen nicht lange, die mahlen sich gegenseitig kaputt.
das soll`s für mich gewesen sein zu unserer aussprachen, wenn ich es so nennen darf. jetzt möchte ich mich wieder auf die diskussionsbeitäge konzentrieren.
Ja, ich bin "Perfektionist" mit kleinen Fehlern
***ggg***
Wenn ich bei jemandem Einsicht erkenne, dann ist ihm schon verziehen - und Schwamm drüber!
Eine gesunde Diskussion geht ohne persönliche Attacken, Beleidigungen und respektvoll über die Bühne. Andere Meinungen werden akzeptiert.
Da, Leila, sind wir uns einig, stimmt's?
Schönen Abend,
Mario
Bei dem sogenannten Raucherbein handelt es sich um durch Durchblutungsstörungen abgestorbenes Gewebe. Die Durchblutungsstörungen können durch, von Smokey beschriebene Massnahmen repariert werden, das abgestorbene Gewebe bleibt tot und kann nicht regeneriert werden. Das einzige nach den klassischen Symtomen wirksame Medikament heisst nach einiger Zeit "Knochensäge".
Deshalb kann nur vorbeugend geholfen werden. Bei einer Zuckererkrankung ist die medikamentöse Einstellung und die Lebensweise ausschlaggebend - über das Rauchen will ich mich hier nicht näher auslassen, um nicht wieder völlig irrsinnige Diskussionen anzustossen - jeder Betroffene wird von seinem Arzt das Entsrechende zu hören bekommen.
Liebe Grüße
Klausi
Ich fürchte wenn das raucherbein erst mal da ist helfen keine medikamente mehr, sondern nur noch eine amputation.
mein bekannter hatte ein raucherbein, und er wurde vor die wahl gestellt - bein ab und noch ein paar jahre leben, oder es ist bald alles vorbei. er hat sich das bein abnehmen lassen, und noch ca. 5 jahre gelebt.
sicher ist die beste vorbeugung dagegen mit dem rauchen aufzuhören, da hat "mariolove" völlig recht, aber das große problem ist das es eine sucht ist, und es ist VIEL schwerer aufzuhören als anzufangen.
Der letzte beitrag sollte natürlich an "MARIOLOVE" sein.
Langsam nähern wir uns an - schön !
ich habe zwar ernste zweifel das wir beide in diesen leben noch freunde werden, aber wenn wir es schaffen uns zumindest das leben nicht gegenseitig schwer zu machen wäre das für mich persönlich ein großer schritt nach vorn.
vielleicht paßt für uns BEIDE dieser spruch:
perfektionismus macht menschen bewundernswert,
kleine fehler machen sie liebenswert.
Unter "Raucherbein" wird landläufig eine Durchblutunsstörung in den Beinen bezeichnet, die auch z.B. aufgrund von Diabetes etc. entstehen kann.
Grundsätzlich kann die Durchblutung mittels blutverdünnender Medikamente (Marcumar etc.) verbessert oder durch Aufweitung der Engstellen in den Arterien mit sog. Stents bzw. durch Bypässe wieder vollkommen hergestellt werden.
Geht man bei Beschwerden rechtzeitig zum Arzt, können gesundheitliche Beeinträchtigungen also vermieden werden.
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